Der niederösterreichische Fußballverband hat am Dienstag im Rahmen einer Vorstandssitzung über die weitere Vorgehensweise beraten, wie man nach den von Landeshauptfrau Johanna-Mikl Leitner angekündigten Corona-Verschärfungen im Sport vorgehen wird. Man habe "heftig und umfassend diskutiert", schreibt der NÖFV in einer Aussendung. 

NÖFV beschließt zusätzliche Regelungen 

Zusätzlich zu den bereits geltenden Corona-Regelungen innerhalb des Verbands wurden folgende Entscheidungen getroffen: 

  • wenn eine Behörde die Veranstaltung aus Sicherheitsgründen untersagt (nur mittels Bescheid – rechtzeitig vor dem Spiel), dann kann eine Absage entgegengenommen werden

  • Eine Verschiebung (im beiderseitigen Einvernehmen) ist NUR möglich, wenn es (48 Stunden) VOR dem nächsten Meisterschaftsspieltermin ausgetragen wird - d.h.

    - bis max. Mittwoch (Datum xy), wenn einer der beiden Vereine das nächste Meisterschaftsspiel bereits am Freitag hat,

    - bis max. Donnerstag (Datum xy), wenn einer der beiden Vereine das nächste Meisterschaftsspiel bereits am Samstag hat.

  • Quarantäne einer ganzen Mannschaft (11 Spieler)

    Wurde eine ganze Mannschaft (11 Spieler und mehr) unter Quarantäne gestellt, muss das Ende der Quarantäne zumindest 4 Tage vor dem Spieltag (z.B. Spieltag = Samstag; Quarantäne- Ende = Dienstag) liegen. Ist der Zeitraum kürzer, kann das Spiel ohne Zustimmung des Gegners abgesagt werden. Die Absage ist beim NÖFV unter Vorlage der behördlichen Bescheide zu beantragen.

  • Absagegrund bei „Ampelregelung ORANGE“: Der Heimverein ist berechtigt, dass Spiel ohne Zustimmung des Gegners abzusagen, sofern kein einvernehmlicher Platzwahltausch in einen anderen Bezirk (mit „grün/od. gelber Ampel“ zustande kommt. Der Heimverein kann auf einen anderen Platz des Verbandsgebietes ausweichen.

Zudem hat der Vorstand des NÖFV beschlossen, dass jeder Verein zumindest einen Durchgang gespielt haben muss, bevor die Frühjahrsmeisterschaft 2021 in der Gruppe gestartet wird. Das heißt: Alle Herbstspiele müssen nachgetragen worden sein. Der Rahmenterminplan ist somit nur bedingt gültig.

Ein Antrag auf Unterbrechung der Meisterschaft solange bei oranger Ampelfarbe Zuschauerverbot herrscht, wurde mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

Grundsatzbeschluss

Das Spieljahr 2020/21 wird trotz Corona-Sondersituation gemäß den ÖFB-Meisterschaftsregeln bzw. NÖFV-Durchführungsbestimmungen mit Auf- und Abstieg (Erreichen der Gruppenstärke bzw. Pilotprojekt Waldviertel/Nordwest) durchgeführt.

Was passiert, wenn eine komplette Meisterschaftsgruppe aussteigen will?

  • -  zB als 2. Klasse – dann gibt es keinen Aufsteiger.

  • -  zB als 1. Klasse - dann werden die Vereine im darauffolgenden Spieljahr den Vereinen der zweiten Klassen hinzugeführt. Die 1. Klasse wird dann aus den Bestplatzierten der zweiten Klassen im Unterbau neu befüllt.

    1. a)  Bei 2er-Unterbau (zB aus den jeweils 7 Bestplatzierten)

    2. b)  Bei 3er-Unterbau (zB aus den jeweils 5 Bestplatzierten)

Diese Entscheidungen wurden mehrstimmig getroffen. 

Zwangsabstieg in 2. Klasse?

Zuletzt hatte eine Meldung für Aufsehen gesorgt, wonach alle 16 Klubs der 1. Klasse Nord angekündigt hätten, ab dem 5. Oktober bei einer orangen Corona-Ampelschaltung geschlossen nicht mehr antreten zu wollen (Ligaportal berichtete: Wegen Zuschauer-Stopp - gesamte Unterhaus-Liga setzt Spielbetrieb aus!). Dies würde aufgrund des Grundsatzbeschlusses der Sitzung des Vorstands einen Zwangsabstieg nach sich ziehen. 

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von Ligaportal, Foto: Harald Dostal/fodo.media