Der Senat 5 der Bundesliga (Vorsitz RA Dr. Thomas Hofer-Zeni; weitere Mitglieder Dr. Gerhard Kastelic, Mag. Norbert Vanas, Mag. Peter Pros, Dr. Peter Dösinger, Dr. Rudolf Novotny, Dr. Thomas Hollerer) hat nach Prüfung und Evaluierung der von den Lizenzbewerbern eingereichten Unterlagen die Lizenzentscheidungen für die Bundesliga-Spielsaison 2014/15 getroffen.

 

 

Diese werden seitens der Bundesliga-Geschäftsstelle wie folgt bekannt gegeben:
 
tipp3-Bundesliga powered by T-Mobile

Lizenz erteilt:

FC Red Bull Salzburg
SK Rapid Wien (Infrastruktur-Auflage betr. Hanappi-Stadion/Flutlicht)
FK Austria Wien
SV Scholz Grödig (Infrastruktur-Auflage betr. Untersbergarena/Medieneinrichtungen)
SK Puntigamer Sturm Graz
SV Josko Ried
RZ Pellets WAC
SC Wiener Neustadt (Infrastruktur-Auflage betr. Stadion Wr. Neustadt/Flutlicht)
FC Wacker Innsbruck (bestehende Finanz-Auflage: quartalsmäßiger Reorganisationsprüferbericht)

Lizenz verweigert

FC Admira Wacker Mödling

 

"Heute für Morgen" Erste Liga

Lizenz erteilt

CASHPOINT SCR Altach (Infrastruktur-Auflage betr. CASHPOINT-Arena/Flutlicht)
SC Austria Lustenau (Infrastruktur-Auflage betr. Reichshofstadion/Flutlicht, Medieneinrichtungen)
SKN St. Pölten
FC Liefering
SV Horn (Infrastruktur-Auflage betr. Waldviertler Volksbank-Arena/Sitzplatz-Art)
SV Mattersburg
TSV Lopocasport Hartberg (Infrastruktur-Auflage betr. Stadion-Hartberg/Zugang, Pressetribüne)
SC/ESV Parndorf 1919 (Infrastruktur-Auflage betr. Heideboden-Stadion/Flutlicht)

Lizenz verweigert

Kapfenberger SV 1919
First Vienna FC 1894

 

Sanktion:

First Vienna FC 1894: Aberkennung von 10 Punkten in der Saison 2013/14 wegen a) Terminverzug Lizenz-A-Kriterium 10.4.1 geprüfter Jahresabschluss 30.06.2013, b) Nichterfüllung Lizenz-B-Kriterium 10.4.5 aktualisierte Zukunftsinformationen 2013/14, c) Terminverzug sowie d) Nichterfüllung erteilter Auflagen betreffend periodische (Reorganisations-) Prüferberichterstattungen 2013/14.
 

Regionalligen

Lizenz erteilt (über etwaige Finanz-Auflagen wird erst nach Feststehen des Aufstiegs entschieden)

FAC – Team für Wien (Ost) (Ausweichstadion Ernst Happel-Stadion)
LASK Linz (Mitte)
SV Austria Salzburg (West) (Infrastruktur-Auflage betr. Stadion Vöcklabruck/Medieneinrichtungen)
WSG Wattens (West) (Infrastruktur-Auflage betr. Stadion Wattens/Medieneinrichtungen)

 

Lizenz verweigert

SC Ritzing (Ost)

 

Vertraulichkeitsverpflichtung

Darüber hinausgehende (Detail-)Informationen können aus Gründen der Verschwiegenheitspflicht nicht von der Bundesliga, sondern nur von den Klubs selbst beantwortet werden.

 

DER WEITERE VERLAUF DES LIZENZIERUNGSVERFAHRENS

Gegen den Senat 5-Beschluss kann der Lizenzbewerber bestimmungsgemäß innerhalb von zehn Tagen beim Protestkomitee (schriftlichen) Protest erheben – die Frist endet heuer werktagsbedingt am Montag, den 12. Mai 2014.
Es gilt lt. Abschnitt 5.4. Absatz E des Bundesliga-Lizenzierungshandbuchs, eine eingeschränkte Neuerungserlaubnis: „Neues Vorbringen und neue Beweismittel sind nur bis zum Ablauf der Protestfrist zulässig. Änderungen des geprüften Jahresabschlusses oder betragsmäßige Änderungen der Budgetpositionen ... sind jedoch unzulässig.“
Die Entscheidung des Lizenz-Protestkomitees wird bestimmungsgemäß innerhalb von fünf Tagen (heuer folglich bis Samstag, 17. Mai 2014) getroffen. Damit ist das Verfahren bzw. der Instanzenweg innerhalb der Bundesliga abgeschlossen.
Nach Abschluss des verbandsinternen Verfahrens kann innerhalb von sieben Tagen Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht, ein Schiedsgericht im Sinne der §§ 577 ff österreichische Zivilprozessordnung (ZPO), eingebracht werden. Eine etwaig notwendige Entscheidung würde aufgrund der UEFA-Frist bis Ende Mai getroffen.

 

Termine Lizenzierungsverfahren 2014/15

Protestfrist Montag, 12. Mai 2014

Entscheidung Protestkomitee (2. Instanz) bis Samstag, 17. Mai 2014

Innerhalb von sieben Tagen (nach Zustellung Protestkomitee-Bescheid)
Einreichung der Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht

Bis 31. Mai 2014
Entscheidung Ständiges Neutrales Schiedsgericht bzw. Meldung an UEFA

 

STELLUNGNAHMEN

Stellungnahme von RA Dr. Thomas Hofer-Zeni, Vorsitzender des Senat 5/Lizenzausschuss:

„Es ist erfreulich, dass knapp 90% aller Klubs, die sich um eine Lizenz beworben haben, diese bereits in erster Instanz erhalten konnten. Nun gilt es für die Klubverantwortlichen auf Basis einer verantwortungsvollen und ordnungsgemäßen Finanzgebarung, die sich stellenden sportlichen Herausforderungen im Rahmen eines planmäßigen Wirtschaftens zu bewältigen. Der Senat 5 wird wie bisher die wirtschaftliche Entwicklung unterjährig genau beobachten. In vier Fällen (3 Klubs der Bundesliga und sowie ein Klub der Regionalliga) konnten zum jetzigen Zeitpunkt die gestelltean Anforderungen nicht ausreichend erfüllt werden. Den betreffenden Klubs bietet sich jedoch die Möglichkeit, im Rahmen der zweiten Instanz die noch erforderlichen  Nachweise zu erbringen.
Die Sanktion des Punkteabzuges war auf Grund der Missachtung erteilter Auflagen sowie Terminverzug und Bestimmungsverstößen erforderlich. Dadurch wurde in der Saison 2013/14 die Kontroll- und Steuerungsfunktion des Lizenzierungsverfahrens unmöglich gemacht. Die infrastrukturellen Auflagen für einzelne Klub-Stadien sind durch die im Dezember 2013 beschlossenen und erst ab Juli 2014 geltenden Stadionbestimmungen notwendig.“

 

Bundesliga-Vorstand Mag. Reinhard Herovits:

„Insgesamt betrachtet ist das Ergebnis der ersten Instanz positiv zu werten. Der mit knapp 90% sehr hohe Wert an erstinstanzlichen Lizenzerteilungen betrifft sowohl die Lizenzbewerber aus der Bundesliga (17 von 20) als auch aus den Regionalligen (4 von 5). Darüber hinaus konnten die Lizenzerteilungen fast durchwegs ohne finanzielle Auflagen erfolgen. Man darf allerdings nicht außer Acht lassen, dass die erteilte Lizenz keine Fortbestandsgarantie ist - ein wirtschaftlich verantwortungsvolles Tun und Handeln auf Basis der vom Klub erstellten und im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens akribisch geprüften Planunterlagen ist unabdingbar. Einzig und allein eine ordnungsgemäße Finanzgebarung stellt eine nachhaltig profunde Basis für die Teilnahme am Bundesliga-Spielbetrieb dar. Die bestimmungsgemäßen Pflichten sind den Lizenzbewerbern bekannt. Der Senat 5 hat nach Prüfung der im März eingereichten Unterlagen die Klubs Anfang April über die offenen und gestellten Anforderungen schriftlich informiert – bis letzte Woche war es den Lizenzbewerbern möglich, diese Nachweise zu erbringen und die Anforderungen zu erfüllen. Daher sollte dieses Ergebnis für die (noch) nicht erfolgreichen Lizenzbewerber nicht gänzlich überraschend sein. Unter der Voraussetzung der anhaltenden sportlichen Qualifikationsmöglichkeit ist davon auszugehen, dass die verbleibenden Lizenzbewerber die Möglichkeit des Protestes nutzen, um in zweiter Instanz die Chance der Lizenzerteilung und damit zur Teilnahme am Bundesliga-Spielbetrieb 2014/15 zu wahren.“

 

Bundesliga-Vorstand Mag. Christian Ebenbauer

„In erster Linie ist den Klubs, die die Lizenz im ersten Anlauf erhalten haben, zu gratulieren und für ihre Arbeit und ihren Einsatz zu danken, ebenso wie dem Senat 5 und der Lizenzadministration. Weiters ist heuer gut erkennbar, wie wichtig die Erfüllung der wirtschaftlichen, infrastrukturellen und auch personellen Voraussetzungen im modernen Profifußball sind, nachdem der Abstiegskampf sowohl in der tipp3-Bundesliga powered by T-Mobile als auch der „Heute für Morgen“ Ersten Liga durch die Lizenzentscheidungen beeinflusst werden kann. Jetzt gilt es neben dem sportlichen Wettkampf auch noch die Entscheidungen der zweiten Instanz Mitte Mai und im Fall des Falles auch des Ständig Neutralen Schiedsgerichts Ende Mai abzuwarten. Die Stadion-Auflagen des Senates 5 als Lizenzausschuss basieren auf den Zulassungsbeschlüssen des Senates 3 (Stadienausschuss). Im Sinne der Infrastrukturoffensive, die nicht zuletzt durch die im Jahr 2013 von den Klubs beschlossenen qualitativen Erweiterungen der Stadionbestimmungen verstärkt fortgesetzt wird, sind in den betreffenden Stadien noch vor Saisonbeginn 2014/15 Optimierungen erforderlich. Die Bundesliga im Gesamten, d.h. sowohl die Klubs als auch die Entscheidungsgremien und die Geschäftsstelle, setzen den eingeschlagenen Weg konsequent fort, um die Infrastruktur der Bundesliga-Stadien für die Fans nachhaltig zu verbessern.“