Nach den unerfreulichen Geschehnissen beim Wiener Derby am 4. Februar 2018 zwischen Rapid und Austria im Allianz Stadion brummte der Strafsenat der Bundesliga dem SK Rapid Wien eine harte Strafe auf (Ligaportal berichtet). Eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 100.000 Euro sowie eine Sperre beider Hintertortribünen beim nächsten Bewerbsspiel im Allianz Stadion. Zusätzlich die Sperre derselben Sektoren für ein weiteres Bewerbsspiel im Falle einer Wiederholung - unabhängig ob bei einem Heim- oder Auswärtsspiel - ähnlich gelagerter Vorfälle innerhalb von zwölf Monaten. 

 

Rapid hat Klage eingebracht und bekommt Recht

Gegen dieses Urteil haben die Hütteldorfer beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht Klage eingebracht. Dieses hat die Sanktionen gegenüber dem SK Rapid nun deutlich abgeändert. Demnach wurde beispielsweise die Geldstrafe von 100.000 Euro auf 53.000 Euro reduziert und auch die Bedingungen für den Widerruf der auf Bewährung ausgesprochenen Sektorensperren wurden abgeändert. 

Die bedingte Sperre der Sektoren 1-5, 8 sowie 13-20 für das darauffolgende Meisterschaftsheimspiel des SK Rapid Wien kann widerrufen werden, sofern in den kommenden 12 Monaten bei einem Heimspiel (zuvor: Heim- oder Auswärtsspiel) des SK Rapid Wien ähnliche und gleichgewichtige (vorher nur: ähnliche) Vorfälle passieren und zu einer rechtskräftigen Bestrafung führen.

Rapid-Fans hatten den damaligen Austria-Kapitän Raphael Holzhauser mit Gegenständen geworfen und verletzt. 

"Senat 1 hatte eine aus unserer Sicht völlig überzogene Strafe verhängt"

Rapid-Vizepräsident Nikolaus Rosenauer, der den SK Rapid als Rechtsvertreter vor dem Ständigen Neutralen Schiedsgericht repräsentierte, erklärt zu dem heutigen Schiedsspruch: 

"Es ist erfreulich, dass der SK Rapid mit seiner Sicht der Dinge nun erstmals Gehör gefunden und das Ständige Neutrale Schiedsgericht die exorbitant hohe Strafe entsprechend reduziert hat. Der Senat 1 hatte eine aus unserer Sicht völlig überzogene Strafe verhängt und nicht berücksichtigt, dass das primäre Verschulden nicht beim SK Rapid, sondern bei den Werfern und Flitzern liegt. Natürlich steht der SK Rapid auch zu seiner Verantwortung und wird im Sinne der Ankündigungen gegen jene Personen vorgehen, denen ihr Fehlverhalten nachgewiesen werden konnte. Auch in diesem Zusammenhang trifft den SK Rapid eine Schadensminderungspflicht, die diese Klage beim Schiedsgericht ohnehin notwendig machte und zudem mussten wir aufgrund der kaufmännischen Sorgfaltspflichten gegen das ursprüngliche Urteil vorgehen. Jedenfalls ist den Mitgliedern des Ständigen Neutralen Schiedsgericht für die sorgfältige Beurteilung der Sach- und Rechtslage zu danken und zu hoffen, dass sich die Bundesliga Senate künftig an der wegweisenden Entscheidung dieses Gremiums orientieren, wurden doch auf über 40 Seiten grundlegende Fragen der Strafbemessung bei Fehlverhalten von Stadionbesuchern geklärt", so Rosenauer, der im Zivilberuf als Rechtsanwalt tätig ist. 

"Wir begrüßen den heutigen Schiedsspruch"

Christoph Peschek, Geschäftsführer Wirtschaft, meint in einer ersten Stellungnahme: "Auch wenn die sanktionierten Derby-Vorfälle außerordentlich unerfreulich waren, war das Urteil des Senat 1 völlig unverhältnismäßig. Daher begrüßen wir den heutigen Schiedsspruch, da nun wieder entsprechende Relationen hergestellt wurden, auch wenn die Sanktionen und damit verbundenen finanziellen Einbußen nach wie vor sehr harte sind."

 

Spielplan Tipico Bundesliga