Ein 34-jähriger Steirer, der im August beim EL-Quali-Spiel Sturm Graz gegen AEK Larnaca einen vollen Plastikbecher Richtung Spielfeld geworfen und damit den Linienrichter am Kopf verletzt hatte, ist am Freitag am Bezirksgericht Hermagor zu drei Monaten Haft verurteilt worden.

Der Angeklagte bekannte sich zum Becherwurf, es sei jedoch nicht seine Absicht gewesen, den Schiedsrichterassistenten zu verletzen. Der 34-Jährige, der insgesamt 34 Monate an bedingten Strafen offen hatte, behauptete, dass der Vorfall in Graz „volles Pech“ gewesen sei und er ab sofort auch keinen Alkohol mehr trinken werde, wenn er ins Fußballstadion gehe.

Von Sturm hat er bereits Stadionverbot erhalten: „Aber ich hoff, dass man da was machen kann. Es wäre schon fatal, wenn ich auf ewig nicht mehr ins Stadion dürfte”, merkte er an. Dem Linienrichter musste er 800 Euro Schmerzensgeld zahlen.  

Der Linienrichter ging nach dem Becherwurf blutüberströmt zu Boden. Foto: Screenshot Youtube

Stellungnahme des SK Sturm im Wortlaut

Der SK Puntigamer Sturm Graz hatte sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligter angeschlossen und wurde nun in dem nicht rechtskräftigen Urteil auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Die entsprechende Schadenersatzklage ist erst dann sinnvoll möglich, wenn es seitens der UEFA ein Urteil in dieser Causa gibt. Auf das im Prozess vom Anwalt des Angeklagten vorgebrachte Argument, dass den SK Sturm eine Mitschuld treffe, verweisen wir darauf, dass die Schankrechte und die damit verbundene Verantwortung nicht beim Verein liegen. Der SK Sturm behält sich alle Rechte vor.