Die Sportgerichtsverfahren gegen den Drittligisten Dynamo Dresden werden in einer mündlichen Verhandlung am 11. Juli verhandelt. Das teilte Deutsche Fußball-Bund (DFB) am Dienstag mit. Der Zweitliga-Absteiger muss sich wegen der "Vorkommnisse" im Ligaspiel Anfang April gegen Schalke 04 und in den beiden Relegationsspielen Ende Mai gegen den 1. FC Kaiserslautern vor dem DFB-Sportgericht verantworten.

Dynamo muss sich vor dem DFB-Sportgericht verantworten (Foto: FIRO/FIRO/SID)
Dynamo muss sich vor dem DFB-Sportgericht verantworten
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Der DFB-Kontrollausschuss hatte wegen der "grundsätzlichen Bedeutung der Verfahren und zur ordnungsgemäßen Aufklärung der Sachverhalte" eine mündliche Verhandlung beantragt.

 

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