Borussia Dortmunds Starstürmer Pierre-Emerick Aubameyang wäre im Falle eines Transfers zum FC Arsenal noch in dieser Transferperiode nicht für die Londoner in der Europa League spielberechtigt. Zwar darf ein Verein laut Regularien der UEFA mit Stichtag 1. Februar "ab dem Sechzehntelfinale höchstens drei neue spielberechtigte Spieler für die im laufenden Wettbewerb verbleibenden Spiele nachmelden". Einer davon kann sogar "ausnahmsweise nachgemeldet werden, auch wenn er bereits in einem Spiel der Gruppenphase eines UEFA-Klubwettbewerbs von einem anderen Verein in der aktuellen Saison eingesetzt wurde". (jetzt Fußballreise nach Deutschland buchen!)

Dies würde auf Aubameyang zutreffen. Voraussetzung hierfür ist laut Artikel 43.02.b jedoch, dass er nicht "für einen anderen Verein eingesetzt wurde, der derzeit im selben Wettbewerb vertreten ist".

Dies ist aber der Fall. Aubameyang ist mit dem BVB aus der Champions League als Gruppendritter in die Europa League abgestiegen. Der FC Arsenal hat sich in der Europa-League-Gruppenphase für die Zwischenrunde mit 32 Vereinen qualifiziert. Priorität dürfte für die Gunners allerdings eindeutig die Premier League haben.

SID