Die Tür für den SV Wilhelmshaven für eine Eingliederung in die Fußball-Regionalliga bleibt geschlossen. Eine Klage des Amateurklubs wurde am Mittwoch vom Landgericht Bremen abgewiesen. Dies berichtet der Weser-Kurier. Der SVW spielt im Augenblick in der Bezirksliga. Jetzt Fußballreise buchen!

Richter Ingo Behrens sah zwar die Klage als rechtens an. Dennoch wurde sie abgewiesen, weil der SVW nicht nachweisen könne, dass er den Ligaverbleib ohne den Zwangsabstieg geschafft hätte. Der Verein kündigte an, in die Berufung gehen zu wollen.

Schon seit einigen Jahren beschäftigt der Fall die deutschen Gerichte. Ausgangspunkt des Rechtsstreits mit dem Weltverband FIFA seit 2008 war die Weigerung des Klubs, für den früheren argentinischen Spieler Sergio Sagarzazu eine Ausbildungsentschädigung in Höhe von 157.500 Euro an zwei vorherige Vereine des Südamerikaners zu zahlen.

Derlei Geldtransfers und entsprechende Strafen bei Nichteinhaltung sehen die Bestimmungen des Weltverbandes FIFA und auch des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) vor - nicht aber die des Norddeutschen Fußball-Verbandes (NFV). Der zuständige NFV hatte jedoch den Zwangsabstieg angeordnet, nachdem der SV Wilhelmshaven die Zahlung verweigert hatte.

Im September 2016 hatte sogar der Bundesgerichtshof entschieden, dass der 2013/14 vollstreckte Zwangsabstieg des damaligen Regionalligisten rechtswidrig gewesen sei, weil der Verein nur den Regeln des NFV, aber nicht des Weltverbandes FIFA oder des DFB unterworfen sei.

Doch immer noch ist der Fall nicht endgültig entschieden. Die nächste Instanz wartet bereits.

 

SID