Der Karlsruher SC muss im Fall des Aufstiegs in die 2. Bundesliga um die Lizenz bangen. Die Deutsche Fußball Liga (DFL) lehnte einen Ausnahmeantrag des KSC zur Nichtüberdachung der provisorischen Südtribüne ab. Der Verein erhielt die Auflage, die Tribüne bis zum 1. September zu überdachen. Jetzt Fußballreise buchen!
KSC muss die Südtribüne bis zum 1. September überdachen

KSC muss die Südtribüne bis zum 1. September überdachen

Für den Klub habe sich die Situation durch die Auflage "mehr denn je verschärft", teilten das KSC-Präsidium und Geschäftsführer Michael Becker mit: "Wir werden alles in unserer Macht Stehende tun und befinden uns bereits erneut in Gesprächen mit der Stadt, um die Auflage der Überdachung rechtzeitig erfüllen zu können. Jetzt sind wir auf eine schnelle und zustimmende Entscheidung des Karlsruher Gemeinderats angewiesen."

Der Karlsruher Gemeinderat hatte im Februar nur ein Dach über der provisorischen Nordtribüne genehmigt. Die DFL-Statuten sehen aber eine Komplettüberdachung des Stadions vor. Aktuell wird der Wildpark umgebaut.

Auf seiner Homepage zitierte der KSC aus dem Lizenzierungsbescheid der DFL. Darin heißt es unter anderem: "Die DFL GmbH verkennt nicht, dass die beantragte Ausnahmegenehmigung nur vorübergehender Natur wäre und es an der Komplettüberdachung aller Tribünenbereiche des Wildparkstadions nur für die Dauer der Bauarbeiten fehlen würde. Gleichwohl beläuft sich dieser Zeitraum auf eine beträchtliche Dauer von 14 Monaten bis September 2020, würde also die gesamte Spielzeit 2019/2020 betreffen."

Vier Spieltage vor Schluss belegt der KSC in der dritten Liga den zweiten Tabellenplatz, der zum direkten Aufstieg berechtigen würde. Der ehemalige UEFA-Pokal-Teilnehmer war 2017 aus der 2. Bundesliga abgestiegen.

 

SID