Regelverschärfung im Mutterland des Fußballs: Zukünftig darf keine Person, die gegen Menschenrechte verstoßen hat, Eigentümer oder Geschäftsführer eines Profivereins werden. Das beschlossen die Vereine der englischen Premier League am Donnerstag. Damit erweitert die Liga die Liste der "disqualifizierenden Ereignisse" für die Übernahme von Klubs, die sich auf die "Global Human Rights Sanctions Regulations 2020" stützen.

Premier League: Klubübernahme wird schwieriger (Foto: AFP/SID/ISABEL INFANTES)
Premier League: Klubübernahme wird schwieriger
Foto: AFP/SID/ISABEL INFANTES

Die neuen Regeln bedeuten konkret, dass Personen oder Unternehmen, gegen die von der britischen Regierung Sanktionen verhängt wurden, disqualifiziert werden. Dazu zählen neben Menschenrechtsverletzungen nun auch Gewaltdelikte, Korruption, Betrug, Steuerhinterziehung und Hassverbrechen.

Um für die Führung eines Vereins disqualifiziert zu werden, muss demnach keine Verurteilung erfolgen. Vielmehr kann die Liga Personen, gegen die wegen einem der genannten Sachverhalte ermittelt wird, von einer Tätigkeit als Geschäftsführer ausschließen.

Zuvor hatten Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International (AI) die Führung des englischen Fußballs kritisiert, weil der Public Investment Fond aus Saudi-Arabien trotz der bedenklichen Menschenrechtslage im Land Newcastle United übernehmen konnte.

Für den Direktor für wirtschaftliche Angelegenheiten bei AI, Peter Frankental, sei es "ein Schritt in die richtige Richtung, dass Menschenrechte und Hassverbrechen nun berücksichtigt werden", zitierte die französische Nachrichtenagentur AFP.

Es werde laut ihm jedoch "kaum einen Unterschied machen, wenn mächtige Einzelpersonen, die mit schweren Menschenrechtsverletzungen im Ausland in Verbindung gebracht werden, nicht endgültig daran gehindert werden, die Kontrolle über Premier-League-Klubs zu übernehmen und sie für staatliche Sportwäsche zu nutzen".

Für Frankental werden noch immer nicht sämtliche Bedenken ausgeräumt: "Würde zum Beispiel ein zukünftiges Angebot, an dem saudische oder katarische Staatsfonds beteiligt sind, durch diese Regeländerung blockiert werden? Es ist alles andere als klar, dass dies der Fall wäre", sagte er.

 

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