1. NÖN-Landesliga

Verbandsstatuten untersagen Leobendorfs Aufstieg

Damit hat wohl keiner gerechnet. Leobendorf wurde der Aufstieg in die Ostliga untersagt, obwohl sich aus Wien und dem Burgenland kein einziger Verein für den Schritt in diese Liga aussprach. Grund dafür waren die Statuten des NÖFV.

Der SV Leobendorf konnte sich spätestens seit Montag Mittag berechtigte Hoffnungen auf den Aufstieg in die Regionalliga Ost machen. Denn Wienerberg (Meister der Wr. Stadtliga) verzichtete freiwillig auf den Aufstieg. Auch aus dem Burgenland hatte sich kein Verein in der Lage gesehen, das Abenteuer Ostliga in Angriff zu nehmen. Leobendorf signalisierte früh, dass man für den Schritt bereit wäre.

Antrag wurde abgelehnt

Bei der Verbandssitzung am Montag Abend musste der Antrag der Leobendorfer aber abgelehnt werden. "Grund dafür sind die Statuten", so Leobendorfs Funktionär Hans Brait, der zeitgleich auch Vizepräsident des Verbandes ist. Die Statuten besagen: Wenn der Meister nicht auf den Aufstieg verzichtet, darf der Zweite nicht aufsteigen. Sprich: Mannsdorf stieg als Meister regelkonform in die Ostliga auf. Daher ist es Leobendorf untersagt, als Zweiter ebenso aufzusteigen. Nur im Falle eines Mannsdorfer Verzichtes hätte Leobendorf die Möglichkeit auf den Aufstieg gehabt.

Für Leobendorf bleibt daher auch in der kommenden Saison nur die Landesliga.

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