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Tipp: Bonus-Malus-Stufe weitergeben

Niedrige Bonus-Malus-Stufen bedeuten grundsätzlich, dass man viele Jahre unfallfrei gefahren ist und diese Fahrweise wird durch günstige Prämien in der KFZ Versicherung, sowohl in der KFZ Haftpflicht, als auch in der Voll- oder Teilkasko, belohnt. Sollte das eigene Auto abgemeldet werden, so kann eine Bonus-Malus-Stufe weitergegeben werden. Auch bei Angestellten, die häufig mit Firmenautos unterwegs sind, ist das möglich.

 

Bonus-Malus-Stufe weitergeben

Bonus-Malus-Stufe innerhalb der Familie weitergeben

Bis zu einem Jahr nach Abmeldung des KFZ können nahe Angehörige wie Ehegatten, Verwandte in auf- und absteigender Linie (z.B. Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder) und im gleichen Haushalt lebende Geschwister eine Bonus-Malus-Stufe übernehmen. Auch für Pflegeeltern, Pflegekinder oder Lebensgefährten gilt diese Regelung. Oftmals wird eine Stufe vom aufhörenden Großvater an das Enkelkind weitergegeben, so dass dieses nicht in Stufe 9, sondern deutlich besser startet.

Bonus-Malus-Stufe als Angestellter übernehmen

Viele Autofahrer, die hauptsächlich mit einem Firmenfahrzeug unterwegs sind und daher privat kein Fahrzeug auf sich angemeldet haben, sind verwundert, wenn sie bei der Anmeldung ihres neuen Autos plötzlich in der Bonus-Malus-Stufe 9 beginnen, obwohl sie beispielsweise 15 Jahre unfallfrei mit dem Firmenauto auf den Straßen unterwegs waren. Eine solche Stufe kann von der Firma an den Angestellten übertragen werden.

Wichtig: es gibt kein Zurück! Wird eine Stufe verschenkt bzw. weitergegeben, so kann man dies nicht mehr rückgängig machen.

Ihr EFM Versicherungsmakler berät Sie über die Möglichkeiten einer Weitergabe der Bonus-Malus-Stufe und hilft Ihnen bei der Abwicklung!

 

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