Causa ESV Wels Fußball - Stellungnahme des OÖFV

Der Streit zwischen dem ESV Wels Fußball und dem ehemaligen Mutterverein ESV Wels beschäftigt neben Polizei, Justiz und Politik auch den Oberösterreichischen Fußballverband bekanntlich schon seit einigen Wochen. Mittlerweile nimmt diese Causa jedoch Dimensionen an, die nicht nur den beiden betroffenen Vereinen schaden, sondern den gesamten oberösterreichischen Fußball in Mitleidenschaft ziehen.

 

Aus diesem Grund darf der OÖFV zur Klarstellung einige Punkte festhalten: Der ESV Wels Fußball erweckt durch gezielte Handlungen und den massiven Einsatz von Kommunikationsmaßnahmen den Eindruck, ein Opferschicksal zu erleiden, um gleichzeitig zu Rundumschlägen auszuholen, deren Inhalt nicht der Wahrheit entspricht. Während sachliche Stellungnahmen von Vertretern des Verbandes unreflektiert kommentiert werden, ist noch viel alarmierender, dass etwa in einem offiziellen Schreiben des Vereins an Sportminister Hans Peter Doskozil das gesamte Fußballwesen in unserem Bundesland ins schiefe Licht gerückt und den oberösterreichischen Vereinen sprichwörtlich Schindluder vorgeworfen wird, ohne dies begründen oder gar belegen zu können.

„Wir können und wollen die unzulässigen und unbelegten Pauschalvorwürfe der Spitzenfunktionäre des ESV Wels Fußball im Interesse des Fußballs und unserer Mitgliedsvereine nicht mehr unbeantwortet lassen. Diese Aussagen stoßen zahlreiche ehrenamtliche Funktionäre vor den Kopf, die unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen gute Arbeit in ihren Vereinen leisten“, erklärt mit Gerhard Götschhofer der Präsident des OÖFV.

Ungeachtet dessen hat sich der Strafausschuss des OÖFV mit den beiden Nichtantritten bei Meisterschaftsspielen in der 1. Klasse Mitte-West befasst, die beiden Spiele mit 0:3 strafbeglaubigt und jeweils mit einer Geldstrafe sanktioniert. Außerdem muss der ESV Wels Fußball den Vereinen SV Hohenzell und ASV Niederthalheim einen Kostenersatz für die durch das Nichtantreten entstandenen Aufwände leisten. Die Gesamtsumme der Strafen – inklusive weiterer sanktionierter Vergehen – beläuft sich auf mittlerweile 3.700,- Euro. „Wir sind im Rahmen unserer Sportgerichtsbarkeit verpflichtet, bestimmungswidriges Verhalten zu ahnden. Inwieweit die bislang nicht belegten Vorwürfe strafrechtlichen Verhaltens gerichtliche Verfahren – auch hinsichtlich vorsätzlich unrichtiger Verdächtigungen – nach sich ziehen, obliegt der Polizei und Justiz. Der OÖFV hat jedoch kein Verständnis dafür, dass Vereine als Plattform für persönliche Auseinandersetzungen benützt und dabei Scherben hinterlassen werden, die andere aufklauben und kitten müssen. Wir ersuchen daher um Verständnis, dass nach vergeblichem Zuwarten auf eine Vernunfteinkehr bei den beteiligten Personen entschieden auf weitere rechtswidrige Vorwürfe ohne Wahrheitsbeweis gegenüber dem Fußball in Oberösterreich reagiert werden wird“, stellt Götschhofer klar.

Ein weiteres verschuldetes Nichtantreten der Kampfmannschaft hat den Ausschluss aus der laufenden Meisterschaft zur Folge. In diesem Fall würden alle Spiele der Rückrunde annulliert werden und die Mannschaft an die letzte Stelle der Tabelle gereiht werden. Ähnlich verhält es sich auch bei der Reserve- und den Nachwuchsmannschaften. Sollten die verhängten Geldstrafen nicht beglichen werden, wird der OÖFV seine Dienstleistungen für den Verein ESV Wels Fußball einstellen und im Vorstand über einen Ausschluss aus dem Verband beraten. Der OÖFV weist ausdrücklich darauf hin, dass diese eben geschilderte Vorgehensweise jedoch erst ab jenem Zeitpunkt zu tragen kommen kann, ab dem im Fall eines fristgerecht eingebrachten Protestes des ESV Wels Fußball gegen die Urteile des Strafausschusses alle Berufungsinstanzen ausgeschöpft sind und es zu keiner Aufhebung oder Änderung der ursprünglichen Urteile gekommen ist. „Die anderen Vereine der betroffenen Liga beschweren sich zu Recht. Höchste Priorität hat eine faire Meisterschaft ohne eine Verzerrung des Wettbewerbs“, sagt Raphael Koch, OÖFV-Direktor für Sport und Spielbetrieb.

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