Aufgrund der Reform die die Bundesliga mit der ersten und zweiten Profiliga in Österreich plant, wurden auch tiefgreifende Reformen in den Regularien der Erste Liga notwendig. So entfällt ab der Saison 2018/19 die Bestimmung, dass im Klub zumindest 20 Nicht-Amateure (demnach Profis) gemeldet sein müssen. Dies ermöglicht den Betriebe eines Vereins ohne Profikader. Um dennoch infrastrukturelle Anreize zu setzen erhält jeder Klub der sich gemäß den Richtlinien der 1. Bundesliga lizenzieren lässt, dann aber nicht aufsteigt einen Bonus von 250.000 EUR. 

Die neuen Bestimmungen für die zweite Liga ab der Saison 2018/19 im Überblick: 

Sportlich: Jeder Klub unterhält mindestens acht Nachwuchsmannschaften in den Altersklassen unter 10 Jahren bis hin zu unter 21 Jahren. Bis zu vier dieser Nachwuchsmannschaften dürfen in einer Spielgemeinschaft geführt werden.

Personell: Hinsichtlich der Administration muss jeder Klub über einen Manager sowie ein räumliches und personelles Klubsekretariat verfügen. Im sportlichen Bereich müssen für die Kampfmannschaft ein Cheftrainer (UEFA-Profi-Lizenz), ein Co-Trainer (UEFA-A-Lizenz), ein Nachwuchsleiter (UEFA-A-Lizenz) sowie ein qualifizierter Physiotherapeut vom Klub ernannt werden.

Finanziell: Sämtliche Klubs erstellen per 30. Juni einen geprüften und testierten Jahresabschluss, per 31. Dezember einen Zwischenabschluss und übermitteln zukunftsbezogene Informationen wie Budget und Liquiditätsplan an den bei der Bundesliga zuständigen Senat 5.

Stadionzulassung: Darüber hinaus muss jeder Klub ein für die gesamte Spielzeit uneingeschränkt zugelassenes Heimstadion nennen. Ab der Saison 2018/19 darf ein Stadion höchstens von zwei Klubs der beiden höchsten Spielklassen als Heim- oder Ausweichstadion genützt werden. In den aktuell gültigen Bestimmungen ist die Stadionnutzung auf höchstens zwei Klubs pro Spielklasse und im Falle eines Naturrasens auf insgesamt drei Klubs beschränkt.