SC Ritzing im Recht(sstreit)

Auch Abseits des Fußballfeldes gibt es in der Regionalliga Ost einiges zu Berichten, denn der SC Ritzing hat am 12. Februar 2016 auf seiner unter  http://www.geomix.at/ erreichbaren Website in einem Artikel mit der Überschrift „Klage vollinhaltlich abgewiesen“ über ein vom Fußballspieler Horst Freiberger eingeleitetes arbeitsgerichtliches Verfahren berichtet. Der Ausgang ist wohl eher überraschend, denn in diesem Fall bekam der SC Ritzing recht und der Fußballspieler muss für Kosten aufkommen.


SC Ritzing im Recht - Freiberger muss zahlen

Dazu wurden folgende Behauptungen verbreitet: Horst Freiberger hatte den SC Ritzing im vergangenen Jahr auf ausstehende Zahlungen geklagt. Am Arbeitsgericht Wien wurde nun allerdings dem SC Ritzing Recht gegeben. Das Arbeitsgericht Wien wies die Klage über angebliche ausstehende Spielergehälter in der Tagsatzung vom 12.02.2016 vollinhaltlich ab. Das Gericht sah es nach der Beweisaufnahme als erwiesen an, dass die Klagsgrundlage fehlte. Horst Freiberger wurde vom Arbeitsgericht Wien zu einem Kostenersatz in der Höhe von ca. EUR 24.000,- verurteilt. Dazu zitiert wurde die Aussage des Obmanns des Sportklubs Ritzing, wonach die „Gerechtigkeit am Ende gesiegt“ habe.   

Die Behauptungen sind in folgenden Punkten unwahr:

-Das in der Rede stehende arbeitsgerichtliche Verfahren bezieht sich zwar auf die Tätigkeit von Horst Freiberger als Fußballspieler beim Sportclub Ritzing; die Klage von Horst Freiberger wurde aber nicht gegen den Sportclub Ritzing eingebracht, sondern gegen die INTREPID GesmbH.

- Das Gericht hat über die Klage nicht inhaltlich entschieden, sondern lediglich mit – nicht rechtskräftigem – Beschluss ausgesprochen, dass Horst Freiberger vor der Anrufung des Gerichtes eine Schlichtungseinrichtung mit dieser Sache zu befassen habe.