Die Fallzahlen steigen an: Jetzt steht der Amateurkick am Prüfstand!

Nach den zuletzt doch etwas beunruhigenden Infektionszahlen bezüglich neuer COVID-19-Erkrankungen, sieht der ÖFB Grund genug, um ein neues Konzept herauszubringen. Auf was genau ist zu achten, damit das Mannschafts-Training, wie es seit dem 1. Juli erlaubt ist, auch weiterhin so praktiziert werden darf. Im von ÖFB-Direktor Peter Schöttel verfassten Schreiben wird betont, dass als Grundregel gelten muss, dass ein physischer Kontakt zwischen Spielern nur auf dem Trainings-/Spielfeld stattfinden soll! Aber was genau bedeutet das für die Vereine, bei denen es ab Mitte August (Regionalligen) bzw. Ende August (vom Landesverband abwärts) wieder um Punkte geht. Jetzt geht es für alle Clubs den doch großzügigen Vorlagen der Regierung auch gerecht zu werden. Denn schneller als man glaubt, kann es im Verein zu positiven Corona-Tests kommen. Und dann haben die Betroffenen den "Scherben auf" bzw. werden die Arbeitgeber mit der Quarantäne des jeweiligen Spielers nicht wirklich eine Freude haben. Demnach kann das Motto allerorts nur "Vorsicht ist besser als Nachsicht" lauten.

 

Um unserer als Fußballverein wichtigen gesellschaftlichen Funktion wieder nachkommen zu können, wurde dieses Präventionskonzept ausgearbeitet, um auch im Amateur- und Nachwuchsfußball den Trainings- und Spielbetrieb vollumfänglich aufnehmen zu können.

 

Verhaltensregeln für Sportler, Betreuer und Trainer

Die auf der Sportstätte zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel für die Handhygiene sind beim Betreten und Verlassen zu nutzen. Dies kann durch korrektes, gründliches Waschen der Hände mit Seife ersetzt werden. Umarmen und Händeschütteln bei der Begrüßung sind zu unterlassen. 

Die Benutzung von und der Aufenthalt in Gemeinschaftsräumen/Umkleidekabinen/Waschräumen/WCAnlagen ist so zu gestalten bzw. zeitlich so zu staffeln, dass der Mindestabstand von 1m gewahrt werden kann. Wenn geniest oder gehustet werden muss, so sollte dies ausschließlich in die Armbeuge und nicht in die Hände erfolgen. Zudem sollte spucken und Nase putzen auf dem Spielfeld vermieden werden. 

Persönliche Utensilien sollen gekennzeichnet (zB. zuhause gefüllte Trinkflasche, Handtücher, usw.) und auf keinen Fall geteilt werden.

Bei Behandlungen oder Erste-Hilfe-Maßnahmen, bei denen der Mindestabstand von 1m nicht eingehalten werden kann, sind sowohl vom Masseur (bzw. Betreuer) als auch vom Spieler ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen (ausgenommen, wenn dies aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist; zB. Erste-Hilfe-Maßnahmen während eines Trainings oder Spiels). Zudem ist das Massagebett zwischen den Behandlungen mehrerer Spieler jedes Mal zu desinfizieren. Der Masseur (bzw. Betreuer) hat zwischen den Behandlungen für entsprechende Handhygiene zu sorgen. 

Der Aufenthalt in geschlossenen Räumen ist auf ein Minimum zu reduzieren. Bei geschlossenen Räumen ist auf eine gute Durchlüftung zu achten. Türen sollten möglichst offen bleiben, damit keine Türgriffe benutzt werden müssen.

Bei Trainings wird eine Anwesenheitsliste geführt, um bei etwaigen Krankheitsfällen schnell nachvollziehen zu können, wer noch gefährdet sein könnte. Bei Spielen kann die Anwesenheitsliste durch den Onlinespielbericht ersetzt werden.

 

Hygiene und Reinigungsplan

Unvermeidbar mit den Händen zu berührende Gegenstände und Kontaktflächen (Türklinken, usw.) sollen zumindest einmal täglich desinfiziert werden.

WC-Anlagen und Dusch- und Waschräume sollen täglich desinfiziert werden. 

Eine Grundreinigung der Gemeinschaftsräume/Umkleidekabinen soll mindestens einmal pro Woche sichergestellt werden.

 

Umgang mit (möglichen) Infektionen mit dem SARS-Cov2-Virus

Bei Krankheitssymptomen jeglicher Art ist für die betroffenen Personen kein Trainingsbetrieb gestattet bzw. ist ein ggf. laufender Trainingsbetrieb sofort einzustellen. Die betroffene Person muss: die Sportstätte umgehend verlassen, die zuständige Gesundheitsbehörde informieren (Gesundheitshotline 1450), deren Anweisung strikt befolgen und der Vereinsführung bzw. der Trainer darüber zu informieren. 

Ist ein bestätigter Fall aufgetreten, hat der Verein, sobald er Kenntnis davon erlangt, die Gesundheitsbehörde zu informieren.

 

Zuschauer

Ein Training oder Spiel mit Zuschauern kann vor bis zu 100 Personen (im Juli 2020) bzw. vor bis zu 200 Personen (ab August 2020) stattfinden, wobei Personen, die zur Durchführung des Trainings bzw. Spiels erforderlich sind, in diese Höchstzahlen nicht einzurechnen sind. Bei Personen, die nicht im selben Haushalt lebenden, ist auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1m zu achten.

Mit Juli 2020 sind maximal 500 Personen zulässig;

Mit August 2020 sind maximal 750 Personen zulässig (bzw. 1.250 Personen, sofern eine Bewilligung der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde vorliegt)

Mit September 2020 sind bis zu 10.000 Personen zulässig, sofern eine Bewilligung der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde vorliegt.

 

Kantine

Ein Betreten der Kantine ist nur im Zeitraum zwischen 05.00 und 01.00 Uhr des Folgetages zulässig.

Es wird sichergestellt, dass die Konsumation von Speisen und Getränken nicht in unmittelbarerer Nähe der Ausgabestelle erfolgt. 

Die Sitzplätze werden so eingerichtet, dass zwischen den Besuchergruppen ein Abstand von mindestens 1m besteht. 

Beim Betreten der Kantine bis zum Einfinden am Sitzplatz ist zu anderen Personen, die nicht zur selben Besuchergruppe gehören, der Mindestabstand von 1m einzuhalten.

Selbstbedienung ist nur dann zulässig, wenn besondere hygienische Vorkehrungen getroffen sind.

 

Jeder am Trainings- und Spielbetrieb Beteiligte ist auch selbst dafür verantwortlich, sich über die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln auf dem Laufenden zu halten!

 

Photo: Harald Dostal / by: Ligaportal/Roo

 

  

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