Vereine boomen und Mitgliederzahlen wachsen – doch wer haftet?

Vereine sind wieder „in“. Das hat die Freizeit- und Tourismusforschung (IFT) im Rahmen einer Umfrage zusammen mit der Spectra Marktforschung festgestellt. Derzeit ist fast jeder zweite Österreicher in einem Verein tätig, wobei die meisten Mitgliedschaften passiv oder ehrenamtlich sind. Die beliebtesten Vereine sind Sportvereine, gefolgt von Sozialvereinen wie dem Roten Kreuz oder der Caritas. Auch Musik- und Kulturvereine erfreuen sich an wachsender Beliebtheit, ebenso wie Alpin- bzw. Wandervereine und Tier- Umweltschutzorganisationen. Egal bei welchem Verein man nun Mitglied ist, die Haftungsfrage spielt immer eine Rolle, denn Vereinsfunktionäre oder Rechnungsprüfer können ebenfalls für Schäden des Vereins haften.

 

Vereinshaftpflichtversicherung (Foto: shutterstock)

 

Generell haftet ein Verein mit seinem Vermögen und seinen Verbindlichkeiten - die Vereinsorgane selbst nicht. Falls diese jedoch Schäden verursachen, so kann der Fall eintreten, dass sie diesen mit ihrem Privatvermögen begleichen müssen.

Laut Vereinsgesetz (VerG) ist genau geregelt, wann das der Fall ist. Beispielsweise wenn:

  • das Vereinsvermögen zweckwidrig verwendet wurde
  • das Vereinsvorhaben ohne ausreichend finanzielle Sicherung getätigt wurde oder
  • die Vereinsauflösung in ihrer Abwicklung behindert oder vereitelt wurde.

Außerdem sind dort alle weiteren Haftungsthematiken für einen Verein, sowie sonstige Bereiche wie Entstehung, Beendigung oder allgemeine Bestimmungen geregelt.

Wenn man nun also beschließt, als Funktionär in seinem Verein tätig zu werden, sollte man sich über die Haftungsthematik im Klaren sein und dementsprechend informieren.

Zur Absicherung empfiehlt sich auf jeden Fall eine Vereinshaftpflichtversicherung, sowie auch eine Vereinsrechtsschutzversicherung (insbesondere für den Bereich des Strafrechts) um gegen eventuelle Haftungsprobleme geschützt zu sein.

Die Haftpflichtversicherung dient dazu, die Vereine und deren Mitglieder vor finanziellen Forderungen oder Schadenersatzansprüchen zu schützen und so das weitere Bestehen des Vereins zu sichern. Die Prämienberechnung orientiert sich hierbei an dem Risiko des Vereinszwecks und der daraus resultierenden Schadenswahrscheinlichkeit. Außerdem wird der Versicherungsschutz individuell vereinbart und auf den Verein abgestimmt.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Verein ausreichend oder richtig geschützt ist oder Sie weitere Fragen haben, berät Ihr EFM Versicherungsmakler Sie jederzeit gerne.
 

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