Das Ständige Neutrale Schiedsgericht hat der Klage des FC Blau Weiß Linz stattgegeben und den Punkteabzug, der wegen eines Fristverzugs betreffend den Jahresabschluss per 30.6.19 ausgesprochen wurde, aufgehoben. 

 

"Die nicht-fristgerechte Einreichung des Jahresabschlusses im Dezember 2019 hätte ursprünglich eine Nicht-Erteilung der Zulassung zur Folge gehabt", heißt es in einer Aussendung der Bundesliga. 

Durch die COVID 19-Bestimmungsanpassungen der Österreichischen Fußball-Bundesliga konnte die Zulassung jedoch erteilt werden. Eine rückwirkende Bestrafung oder anderweitige Sanktion ist nicht zulässig.

 

von Ligaportal, Foto: Harald Dostal/fodo.media