Im Rahmen der außerordentlichen Hauptversammlung im Austria Trend Park Hotel in Wien kamen die Klubs der Österreichischen Fußball-Bundesliga zu mehreren interessanten Ergebnissen. Das Thema Infrastruktur spielte eine zentrale Rolle.

 

 

Infrastrukturoffensive - Weiterentwicklung der Stadionbestimmungen

Innerhalb der nächsten fünf Jahre wird ein Budget in Form eines Infrastrukturtopfes von insgesamt drei Millionen Euro zweckgebunden für infrastrukturelle Maßnahmen der Bundesliga-Klubs zur Verfügung gestellt. Diese anteiligen Zuschüsse sollen in den kommenden Jahren eine Qualitätssteigerung und erhöhten Komfort für die Besucher bieten sowie die Sicherung des Spielbetriebs verbessern.

In diesem Zusammenhang wurden im Sinne der Professionalisierung bzw. Weiterentwicklung insbesondere folgende Änderungen in den Bundesliga-Stadionbestimmungen beschlossen:

 

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Verpflichtende Rasenheizung in der tipico Bundesliga

Rasenheizungen sind in der höchsten Spielklasse ab der Saison 2016/17 verpflichtend. Somit ist eine Übergangszeit von 2 Jahren für die Bundesliga-Klubs gewährleistet. Alternativ ist es möglich – sofern das Heimstadion zu diesem Zeitpunkt über keine Rasenheizung verfügt – alle Spiele (unabhängig der Wettersituation) in den Monaten November bis März in einem Ausweichstadion mit Rasenheizung auszutragen.

 

Überdachung von Tribünen

Betreffend der gedeckten Sitz- und Stehplätze wurde unter Berücksichtigung der Fanwünsche eine Anhebung der Anforderung an die Überdachung von Tribünen beschlossen. Diese Neuregelung betrifft beide Spielklassen und tritt ab der Saison 2015/16 in Kraft.

 

Anhebung der Übergangsbestimmungen

Ebenfalls für die Saison 2015/16 wurde ein Wegfall der Übergangsregelung bei Aufstieg von der zweithöchsten in die höchste Spielklasse beschlossen. Ein Klub der zweithöchsten Spielklasse ist dabei verpflichtet, bis zum 30. April eines jeden Jahres den Nachweis über ein verfügbares und für die höchste Spielklasse zugelassenes Stadion oder für max. 1 Jahr ein Ausweichstadion zu erbringen, da andernfalls ein Aufstieg nicht möglich ist.

 

„Infrastrukturtopf“

Die Höhe der bereits oben erwähnten 3 Millionen Euro setzt sich aus den von der Liga zur Verfügung gestellten 2 Millionen Euro entsprechend dem Aufsichtsratsbeschluss vom 24.Jänner 2014 und einer vom Bundesliga-Vorstand zusätzlich aufgestellten Summe von 1 Million Euro zusammen. Aus diesem Topf wird jedem Bundesliga-Klub, der in den nächsten Jahren eine Rasenheizung installiert, eine Fördersumme von € 100.000.- zweckgebunden zugesichert. Darüber hinaus steht jedem Bundesliga-Klub die Möglichkeit offen, Förderungen zur Qualitätssteigerung in den Bundesliga-Stadien aus diesem Topf zu beantragen.

Anm.: A-Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein Stadion für Bundesliga-Bewerbsspiele zugelassen wird und bleibt. Sind diese Kriterien nicht erfüllt, kann keine Zulassung erteilt werden. Eine bereits erteilte Zulassung kann entzogen werden, wenn diese Kriterien nicht erfüllt werden. B-Kriterien müssen erfüllt sein. Wird ein B-Kriterium (auch nur vorübergehend) nicht erfüllt, muss das satzungsgemäß zuständige Organ (Senat 3) eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels setzen und kann – anders als beim A-Kriterium – Sanktionen (Verwarnung, Geldstrafe) gegen den jeweiligen Klub verhängen. C-Kriterien müssen nicht erfüllt sein. Es handelt sich dabei um Empfehlungen zur Erhöhung der Qualitätsstandards.

 

Zentralvermarktung – solidarische Aufteilung der Erlöse

Sämtliche Erlöse aus zentral vermarkteten Marketingleistungen (Bsp.: Einnahmen aus Bewerbssponsoring) werden ab der Saison 2014/15 solidarisch nach einem intern beschlossenen Aufteilungsschlüssel unter allen Bundesliga-Klubs, der bereits bei den Erlösen aus dem TV-Vertrag zu tragen kommt, aufgeteilt. Beide Spielklassen partizipieren dabei anteilig an den Einnahmen der jeweils anderen Spielklasse.

 

Transparenz Lizenzierung

Im Zuge der bereits vorangetriebenen Transparenzmaßnahmen seit dem Jahr 2007 haben die Klubs der Österreichischen Fußball-Bundesliga eine Ausweitung des medialen Informationsflusses beschlossen. Künftig werden seitens der Österreichischen Fußball-Bundesliga eingeleitete Senat 5-Disziplinarverfahren kommuniziert sowie etwaige Sanktionsentscheidungen samt detaillierterer Begründung als bisher (unter Wahrung vertraulicher Daten) bekannt gegeben.

 

Foto: GEPA Pictures/Tipp-3-Bundesliga