Am 15. April hat das ÖFB-Präsidium im Rahmen einer Sitzung entschieden, dass sämtliche Fußball-Ligen Österreichs von der Regionalliga (inklusive) abwärts abgebrochen und annulliert (also nicht gewertet) werden. Heißt: Es gibt keinen Meister bzw. Cupsieger sowie keine(n) Aufsteiger und keine(n) Absteiger. Diese Entscheidung hat das ÖFB-Präsidium auf Basis eines in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens getroffen.

Nach Saison-Abbruch: Zwei Aufsteiger und kein(e) Absteiger in Schleswig-Holstein 

Eine Entscheidung, mit der vor allem die Mehrheit der Tabellenführer und Zweitplatzierten der jeweiligen Klassen alles andere als zufrieden sind und damit um die Früchte ihrer Arbeit gebracht werden. Dass man eine abgebrochene Meisterschaft auch durchaus anders werten kann, beweist der Schleswig-Holsteinische Fußballverband in Deutschland. 

Dort wurde am gestrigen Samstag entschieden, dass es in der Spielzeit 2019/20 keine Absteiger aus den jeweiligen Spielklassen gibt - außer es wurden Teams während der laufenden Saison bereits vom Spielbetrieb zurückgezogen. Gemäß einer Quotientenregel hat man den endgültigen Tabellenstand ermittelt: Der Meister und der Zweitplatzierte dieses Berechnungsmodells dürfen in die nächsthöhere Liga aufsteigen.

„Das Präsidium hat für alle Spielklassen des SHFV und seiner Kreisfußballverbände entschieden, dass die Tabellenendstände der Spielzeit 2019/20 durch Anwendung einer Quotientenregelung (erzielte Punkte geteilt durch Zahl der ausgetragenen Spiele) auf der Basis der Tabellenstände zum 30.06.2020 (bis 30.06. werden keine Spiele mehr ausgetragen werden können) erfolgt. Staffelsieger der Saison 2019/20 ist in den einzelnen Spielklassen jeweils die Mannschaft, die auf die meisten erzielten Punkte pro ausgetragenem Spiel kommt“, heißt es in einer Aussendung des Schleswig-Holsteinischen Fußballverbands. 

Alle Staffelsieger und Tabellenzweiten nach der Quotientenregelung steigen in die nächsthöhere Spielklasse auf. Sollte eine Mannschaft auf den Aufstieg verzichten, erfolgt keine Weitergabe des Aufstiegsrechts innerhalb der betroffenen Staffel. Anders verhält es sich, wenn aufgrund § 6 SpO eine Mannschaft nicht aufsteigen darf bzw. sich eine 9er-Mannschaft auf einem Aufstiegsplatz befindet.

"Es war uns wichtig, möglichst keine Mannschaften bei Auf- oder Abstieg zu benachteiligen"

Die SHFV-Vizepräsidentin Spielbetrieb, Sabine Mammitzsch, sagt zu den Beschlüssen des Präsidiums: „Wir haben nach den besten Lösungen für die Gesamtheit unserer Vereine gesucht und haben diese meiner Meinung nach auch gefunden. Da wir keine rein sportliche Entscheidung mehr in der Saison 2019/20 herbeiführen konnten, war es uns wichtig, möglichst keine Mannschaften bei Auf- oder Abstieg zu benachteiligen. Wir hoffen nun natürlich, dass wir einem geordneten Saisonbeginn 2020/21 entgegenblicken können.“

„Unsere heute getroffenen Entscheidungen werden dazu führen, dass in manchen Spielklassenebenen in der Spielzeit 2020/21 in der Regel mehr Mannschaften umfassen werden als bisher. Wie wir damit umgehen, können wir erst abschließend beantworten, wenn wir genau wissen, wann exakt wir wieder werden spielen dürfen“, sagt SHFV-Präsident Uwe Döring.

 
>>Nach Annullierung durch ÖFB: Ein fairer Abbruch ist notwendig!<<

 

von Ligaportal, Foto: Richard Purgstaller