Langsam aber sicher wird es spannend in der Trainings-Causa rund um den LASK, steht doch bereits am Mittwoch der erste Verhandlungstermin beim Senat 1 der Bundesliga auf dem Programm. Das erstinstanzliche Urteil sei „aufgrund des Aktenumfangs“ jedoch nicht für Mittwoch zu erwarten, schrieb der Strafsenat in einer Aussendung am Samstag. Ganz Fußball-Österreich wartet mit Hochspannung auf das Urteil gegen die Linzer Athletiker. 

„Es könnte einen Abzug von sechs bis zu zwölf Punkten geben"

Sportjurist Thomas Wallentin, der u.a. als Mitglied des Internationalen Sportgerichtshofes in Lausanne fungiert, rechnet mit einer „empfindlichen Strafe, weil sich alle Vereine vor Aufnahme des Mannschaftstrainings auf ein Covid-19-Präventionskonzept geeinigt haben, das damals nur Kleingruppentraining zuließ“, schildert der Jurist in einem Interview in der Montagsausgabe des Kurier. 

Außerdem habe sich der Tabellenführer der Tipico Bundesliga mit der Durchführung von vier „illegalen“ Mannschaftstrainings „einen unerlaubten sportlichen Wettbewerbsvorteil gegenüber den anderen Klubs verschaffen“ wollen, gibt Thomas Wallentin zu Bedenken. Für den Sportjuristen sei dieses Verhalten in der Öffentlichkeit „verheerend“. 

Das Ausmaß der Strafe gegen den LASK sei laut Wallentin schwer abzusehen. „Es könnte einen Abzug von sechs bis zu zwölf Punkten und eine erhebliche Geldstrafe geben“, vermutet der gebürtige Oberösterreicher. Für ihn sei klar, dass in diesem bestimmten Fall „nicht nur das Verhalten des Klubs und von dessen Funktionären, Trainern, sondern auch jedes einzelnen Spielers zu sanktionieren“ sei. Die LASK-Kicker könnten jedoch mit einer Verwarnung davonkommen.

Die Schwierigkeit in der „Causa LASK“ liege laut Wallentin jedoch darin, dass es bis dato keine vergleichbare Situation in der Vergangenheit gegeben habe, wenngleich in der Rechtspflegeordnung des ÖFB „das Ausmaß des vorwerfbaren Verschuldens konkret angeführt“ sei. 

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von Ligaportal, Foto: Harald Dostal/fodo.media