Der LASK hat erfolgreich gegen das vom Senat 1 verhängte Urteil aufgrund der Abhaltung von verbotenen Mannschaftstrainings Einspruch eingelegt. So entschied das Protestkomitee, dass die Strafe von sechs auf vier Punkte Abzug reduziert wird. Die Geldstrafe in Höhe von 75.000 Euro bleibt jedoch aufrecht. >>BREAKING: Protestkomitee reduziert LASK-Strafe!<<

LASK zieht vor das Ständige Neutrale Schiedsgericht 

Damit liegt der LASK vier Runden vor Schluss nur noch zwei Punkte hinter dem aktuellen Tabellenzweiten Rapid. Der Rückstand auf Tabellenführer Red Bull Salzburg beträgt acht Zähler. 

Die Causa LASK ist damit aber nicht abgeschlossen. Wie die Linzer am späten Montagabend via Pressemitteilung vermelden, nimmt der Bundesligist die Entscheidung des Protestkomitees nicht an. "Der Verein wird daher von seinem Recht auf Anrufung des Ständigen Neutralen Schiedsgerichts Gebrauch machen", verlauten die Linzer Athletiker. 

Das Protestkomitee habe "den grundlegenden Fehler des erstinstanzlichen Senates 1, der in die laufende Meisterschaft der heurigen Tipico Bundesliga eingegriffen hatte, nicht korrigiert", bekrittelt der LASK. 

"Präsidium und Geschäftsführung des Vereins hätten es bevorzugt, das Verfahren bereits mit heutigem Tag abzuschließen, dem Wunsch nach rascher Rechtssicherheit steht allerdings die Sorgfaltspflicht der Vereinsorgane entgegen. Als Konsequenz dessen wird auf den uns zustehenden Instanzenzug nicht verzichtet werden können", fährt der LASK in der Aussendung fort.

"Es ist der LASK selbst, den durch das laufende Verfahren die größte Unsicherheit hinsichtlich Belegung eines konkreten internationalen Startplatzes trifft. Die dadurch bedingten Schwierigkeiten bezüglich der Planung der nächsten Saison müssen wir in diesem Sinne in Kauf nehmen", erklären die Oberösterreicher abschließend. 

Damit steht fest, dass hinter der Abschlusstabelle der Meistergruppe mit Saisonende ein großes Fragezeichen steht. Die Linzer haben nach Ausstellung der Langfassung des Urteils nun vier Wochen Zeit, eine Klage beim Schiedsgericht einzubringen. 

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von Ligaportal, Foto: Harald Dostal/fodo.media