Groß war der Aufschrei und der Unmut, nachdem das Land Niederösterreich verkündet hatte, dass in jenen Bezirken, in denen die Corona-Ampel orange leuchtet, keine Zuschauer bei Sportveranstaltungen zugelassen sind. Geisterspiele im Amateurbereich sind auf Dauer einfach nicht durchführbar und gefährden die Existenz der Unterhaus-Klubs. 

Klubs werden für Geisterspiele entschädigt - Fördersätze sind nach Ligazugehörigkeit gestaffelt

Nun wird den niederösterreichischen Klubs, die aufgrund der Ampelfarbe Geisterspiele austragen müssen, finanziell unter die Arme gegriffen. So präsentierten Sportlandesrat Jochen Danninger und die beiden Klubobmänner Klaus Schneeberger und Reinhard Hundsmüller heute im Rahmen einer Pressekonferenz eine neue Förderung, den „blau-gelben Schutzschirm für Sportvereine“.

Demnach soll jeder Klub, der aufgrund einer orangen Ampelschaltung ein Match ohne Zuschauer austragen muss, pro Geisterpiel zwischen 500,- und 3.500,- Euro Entschädigung erhalten. Die Fördersätze sind nach Ligazugehörigkeit gestaffelt. 

Für den Niederösterreichischen Fußballverband ist dies ein Schritt in die richtige Richtung, wie Präsident Johann Gartner feststellt: „In mehreren Gesprächen haben wir versucht, dem Land zu erklären, welche große Probleme Geisterspiele in Bezirken mit oranger Ampelfarbe für den Sport darstellen. Mit der neuen Förderung wird nun zumindest die finanzielle Komponente dieser Thematik spürbar entschärft. Die Gespräche mit dem Land verliefen in diesem Fall immer auf Augenhöhe und wurden konstruktiv im Sinne der Sportvereine geführt.“

Auch NÖFV-Geschäftsführer Heimo Zechmeister begrüßt die neue Förderung: „Für jedes Match, das aufgrund einer orangen Ampelschaltung ohne Zuschauer stattfinden muss, erhält der austragende Verein zwischen 500,- und 3.500,- Euro Entschädigung. Das bringt eine gute finanzielle Hilfestellung für unsere Fußballvereine. Die Fördersätze sind vernünftigerweise nach Ligazugehörigkeit gestaffelt. Damit sollte es für alle betroffenen Vereine möglich sein, gewisse Grundkosten wie beispielsweise die Schiedsrichterausgaben abzudecken. So wird ein Teil der entfallenen Einnahmen aus z.B. Ticketerlösen und Buffetbetrieb kompensiert.“

Zechmeister hofft, dass diese Förderung einen Ansporn für die Vereine darstellt, mehr Spiele durchzuführen und weniger von der Möglichkeit, im Falle einer orangen Ampel das Match abzusagen, Gebrauch machen.

Die Voraussetzungen, dass Vereine auf diese Förderungen zugreifen können, sind laut NÖFV-Präsident Gartner vernünftig gestaltet. Ansuchen können Sportvereine, die ihren Vereinssitz in Niederösterreich haben, in der Saison 2020/2021 Meisterschaftsbetrieb haben, Nachwuchsarbeit leisten, auch für den NPO-Fonds angesucht haben und Einnahmen aus dem Ticketverkauf 2019 nachweisen können. Zudem hat das Land Niederösterreich für die Sportvereine eine Hotline unter der Nummer 02742/9005-12597 ins Leben gerufen, um die Sportvereine bei ihren Anträgen zu unterstützen.

 

von Ligaportal, Foto: Christian Resch