Nach Veröffentlichung der Chaos-Verordnung rund um die neuen Corona-Maßnahmen wurde heftig diskutiert und gerätselt, ob ein Kantinenbetrieb bei Fußball-Veranstaltungen weiterhin gestattet ist oder nicht. Nun schreibt der ÖFB in einer Aussendung, dass "die Verabreichung von Speisen und Getränken weiter zulässig" sei. Der ÖFB hält jedoch auch fest, dass dieser Maßnahmen-Überblick "nach bestem Wissen und Gewissen ausgearbeitet wurde", dennoch weist der Fußball-Bund darauf hin, "dass bei Detail- und Auslegungsfragen stets die örtlichen Behörden zur Entscheidung befugt sind".

In einem Schreiben listet der ÖFB die wesentlichen Änderungen auf 

1. Sportausübung

Im Zusammenhang mit der Sportausübung wurden keine Änderungen vorgenommen, sodass Fußball weiterhin ohne Abstandsregeln und ohne Tragen eines Mund- und Nasenschutzes gespielt werden kann. Dies gilt sowohl für die Sportausübung im Freien als auch in geschlossenen Räumen. 

Für Trainer und Betreuer gilt weiterhin während der Sportausübung auf den Mindestabstand zu den Spielern zu achten, sofern nicht Hilfeleistungen erforderlich sind. In geschlossenen Räumen haben die Trainer und Betreuer auch einen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Es wären daher auch die Ersatzbänke so auszurichten, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann. 

In den Feuchträumen ist stets der Mindestabstand von einem Meter einzuhalten. In Kabinen muss zusätzlich ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Daher ist auch bei Besprechungen in den Kabinen ein Mund-Nasen-Schutz erforderlich. 

Die Verpflichtung zur Ausarbeitung eines COVID-19-Präventionskonzeptes für die Sportausübung bleibt weiter bestehen.

2. Trainingseinheiten / Bewerbsspiele

Zunächst dürfen wir die Änderungen der Zuschauerzahlen darlegen, die sowohl für Trainingseinheiten als auch für Bewerbsspiele gelten:

  • Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze (gilt temporär bis 22. November 2020, 24:00 Uhr; danach sind wieder 10 Zuschauer in geschlossenen Räumen und 100 Zuschauer im Freien zulässig)
    Im geschlossenen Bereich: max. sechs Personen
    Im Freien: max. 12 Personen 
  • Veranstaltungen mit ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen
    Im geschlossenen Bereich: max. 1.000 Personen
    Im Freien: max. 1.500 Personen

Die für die Ausübung des Fußballsports erforderliche Anzahl an Spielern ist ebenso wenig in die Höchstteilnehmerzahl miteinzurechnen, wie Trainer, Betreuer und sonst für die Organisation notwendige Personen.

Bei Veranstaltungen von Hallenturnieren mit mehreren Mannschaften ist eine Durchmischung der Personen zu verhindern.

Im Zuschauerbereich ist – gleich ob zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze vorhanden sind oder nicht – stets ein Abstand von mindestens einem Meter gegenüber Personen die nicht im gemeinsamen Haushalt leben einzuhalten, sowie zu jeder Zeit ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Ausgenommen von der Abstandsregel sind:

  • Personen die im gemeinsamen Haushalt leben sowie
  • Personen aus einer gemeinsamen Besuchergruppe

Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz ist jederzeit erforderlich!

Neu ist nunmehr eine Anzeigepflicht von Veranstaltungen bei der zuständigen Behörde. Diese Verpflichtung gilt bis 22. November 2020, 24:00 Uhr, und danach nicht mehr. Die Anzeigepflicht betrifft Bewerbsspiele mit über sechs Zuschauern im geschlossenen Bereich und mit über 12 Zuschauern im Freien; dies sowohl im Erwachsenen- als auch im Nachwuchsbereich! Grundsätzlich sind auch Trainingseinheiten von der Anzeigepflicht umfasst, sofern mehr als die oben genannten Zuschauer anwesend sind. Aufsichtspersonen wie z.B. Eltern sind unseres Erachtens zur Wahrnehmung der gesetzlichen Aufsicht über minderjährige Kinder von Personenhöchstgrenzen ausgenommen und demnach nicht miteinzurechnen. Der Anzeige bei der Behörde ist auch ein Veranstaltungs-Präventionskonzept beizufügen. Wir arbeiten gerade daran, diese Anzeige sämtlicher Veranstaltungen Eurer Vereine automatisiert über das Netzwerk Fußballösterreich zu generieren und Euch zur Verfügung zu stellen. Ihr werdet ab 30.10.2020 die Möglichkeit haben, Eure Veranstaltungen über das System nach Hochladen eines Präventionskonzeptes per Mausklick an die zuständige Behörde anzuzeigen. An der entsprechenden Programmierung des Systems wird gerade gearbeitet. Um Euch auch bei der Erstellung des zu übermittelnden Veranstaltungs-Präventionskonzeptes zu unterstützen, erarbeiten wir gerade wesentliche Eckpunkte und werden Euch dies im Laufe des heutigen Tages noch übermitteln. Bitte ergänzte diese Eckpunkte mit den für Eure Veranstaltungen wesentlichen regionalen und örtlichen Gegebenheiten und ladet dieses dann – sobald technisch möglich – im System hoch!

Für Veranstaltungen über 250 Zuschauer ist weiterhin eine Bewilligungen bei der zuständigen Behörde einzuholen. In diesem Fall ist eine Anzeige selbstverständlich nicht erforderlich.

3. Kantine / VIP

Unseres Erachtens ist auch die Verabreichung von Speisen und Getränken weiter zulässig, zumal der Kantinen- und Vip-Klubbetrieb typischerweise kennzeichnender Bestandteil einer Fußballveranstaltung ist. Wesentlich wäre hier jedoch, dass die Verabreichung von Speisen und Getränken nur an zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen zulässig ist. An einem Tisch dürfen jedoch nur max. 6 Personen Platz nehmen. Von sämtlichen Personen – auch vom Personal in der Kantine – ist stets ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Lediglich auf den Sitzplätzen in der Kantine kann der Mund-Nasen-Schutz abgelegt werden. Umfasst die Kantine mehr als 50 Personen ist ein Covid-Beauftragter zu bestellen. Bei der Organisation des Kantinenbetriebs ist immer zu beachten, dass die Mindestabstände eingehalten werden können. Eine Ausgabe von Speisen und Getränken aus Imbissständen, auch zur Abholung bzw. Mitnahme, wäre unseres Erachtens erlaubt. 

"Wir dürfen abschließend noch einmal darauf hinweisen, dass unser Überblick nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurde, jedoch rechtlich nicht verbindlich ist. Die finale Entscheidung wird stets von der örtlich zuständigen Behörde getroffen. Wir würden Euch daher dringend empfehlen, im Vorfeld mit den zuständigen Behörden Rücksprache zu halten", so der ÖFB. 

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von Ligaportal, Foto: GEPA pictures/Christian Walgram