Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist Union Berlin wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro belegt. Jetzt Fußballreise buchen!

Die Fans der Eisernen hatten nach dem Zweitligaspiel gegen Fortuna Düsseldorf am 10. Februar 2018 in ihrem Block einen Böller gezündet. Außerdem waren mit Beginn des Spiels beim 1. FC Kaiserslautern am 2. März 2018 zwei Bengalische Fackeln im Gästebereich abgebrannt worden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, welches damit rechtskräftig ist.

 

SID