Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt den Einspruch von Erzgebirge Aues Präsidenten Helge Leonhardt doch nicht am kommenden Montag. Wie der DFB mitteilte, wurde die mündliche Verhandlung nach einer Bitte von Leonhardts Anwalt auf den 3. September (14.00 Uhr) verschoben. Geleitet wird die Verhandlung von Hans E. Lorenz, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts. Jetzt Fußballreise buchen!

Der 59-jährige Leonhardt war im Juli von dem Gremium wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt worden, wogegen er anschließend Einspruch eingelegt hatte. Leonhardt hatte nach Aues 0:1-Niederlage am letzten Zweitliga-Spieltag der Vorsaison bei Darmstadt 98 das Schiedsrichterteam um Referee Sören Storks mit Spielmanipulation in Verbindung gebracht.

Storks hatte in Darmstadt ein reguläres Tor zur 1:0-Führung Aues nicht anerkannt. Zudem gab es weitere strittige Entscheidungen gegen die Sachsen. Durch die Niederlage verpasste die Elf aus dem Erzgebirge den vorzeitigen Klassenerhalt und musste den Gang in die Relegation antreten, wo die Rettung gegen den Drittligisten Karlsruher SC gelang.

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SID