Fußball-Zweitligist Union Berlin ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt worden. Grund für die Sanktion sind "mindestens fünf Rauchtöpfe", die im Ligaspiel beim SV Sandhausen (0:0) im Berliner Zuschauerblock in der 49. Minute abgebrannt wurden. Jetzt Fußballreise buchen!

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

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SID