Das Strafmaß von Stefan Aigner wird Montag verhandelt
Gegen das Einzelrichterurteil hatte der Spieler Einspruch eingelegt und eine mündliche Verhandlung beantragt. Aigner war am Mittwoch vom DFB-Sportgericht wegen einer Tätlichkeit mit einer Sperre von drei Spielen belegt worden, nachdem er in der 57. Minute des Zweitligaspiels gegen den Hamburger SV am 3. November von Schiedsrichter René Rohde (Rostock) des Feldes verwiesen worden war.
SID