Michael Mutzel ist erfolgreich juristisch gegen seine Freistellung vom Posten des Sportdirektors beim Fußball-Zweitligisten Hamburger SV vorgegangen. Das Arbeitsgericht Hamburg folgte am Dienstag der Auffassung des 42-Jährigen. Der HSV hatte Mutzel nach Differenzen mit Sportvorstand Jonas Boldt zunächst beurlaubt und dann Mitte Juli die Trennung verkündet.

Freistellung von Sportdirektor Mutzel war nicht wirksam (Foto: FIRO/FIRO/SID)
Freistellung von Sportdirektor Mutzel war nicht wirksam
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"Weder die Beurlaubung noch die Freistellung sind nach der Auffassung der entscheidenden Kammer wirksam", hieß es in einer Pressemitteilung des Gerichts: "Letztlich sah die Kammer auch keine hinreichenden Anhaltspunkte für ein nachhaltig gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien, weil allein interne Abstimmungsschwierigkeiten und die Verweigerung der Teilung des Outlook-Kalenders hierfür nicht genügten."

Der HSV muss Mutzel nun weiter beschäftigen und kann gegen die Entscheidung beim Landesarbeitsgericht Hamburg Berufung einlegen.

 

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