Nun müsse die weitere Abstimmung unter den Vereinen stattfinden, damit eine Antragsstellung von deren Seite auf den Weg gebracht werden könne, hieß es in der DFL-Mitteilung. Ein Antrag seitens des DFL-Präsidiums oder der DFL GmbH werde nicht erfolgen.
Für eine Satzungsänderung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Abgestimmt werden könnte dann während der Mitgliederversammlung am 13. Dezember oder spätestens im März 2019, damit die Änderungen bei der Generalversammlung im August 2019 in Kraft treten können.
SID