Die BVB-Fans dürfen doch Fahnen und Banner verwenden
Alle übrigen Punkte des Sportgerichts-Urteils haben weiterhin Bestand. Dazu zählen die Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro, der bis zum 30. Juni 2022 auf Bewährung ausgesetzte Ausschluss Dortmunder Zuschauer für Auswärts-Pflichtspiele in Hoffenheim und die verhängten Auflagen.
Hopp war während des Spiels der TSG gegen den BVB am 22. September (1:1) aus dem Dortmunder Fanblock heraus massiv beleidigt worden. Der Tiefpunkt war ein riesiges Banner, auf dem das Gesicht des 78-Jährigen in einem roten Fadenkreuz zu sehen war. Angeklagt wurde Dortmund zudem wegen drei weiterer, diffamierender Spruchbänder sowie der Sachbeschädigung in den Sanitärbereichen des Gästeblocks (rund 5000 Euro Schaden).
SID