Hannovers Vorstand rund um Kind begnadigte 36 Mitglieder
Der Ausschluss war im Dezember 2017 erfolgt. Die betroffenen Mitglieder gehörten zu einer Gruppe, die sich im November 2016 im Vorfeld des Zweitligaspiels bei Eintracht Braunschweig auf einem Parkplatz in Hildesheim mit dem Bestreben getroffen haben soll, Gewalttätigkeiten mit Braunschweiger Anhängern auszutauschen. Gegen die 36 betroffenen Mitglieder hatte der Deutsche Fußball-Bund (DFB) ein bundesweites Stadionverbot erteilt, das im kommenden Monat ausläuft.
Das Gericht ist nun im Fall des klagenden Mitglieds in der zweiten Instanz zu der Auffassung gekommen, die vorgeworfene Gewaltbereitschaft sei nicht nachzuweisen.
SID