Ein Tipper ist mit seiner Klage auf Schadensersatz durch die Deutsche Fußball Liga (DFL) wegen einer vermeintlich falschen Schiedsrichterentscheidung im Bundesligaspiel am 12. April zwischen dem 1. FC Nürnberg und Schalke 04 (1:1) gescheitert. Das Amtsgericht Nürnberg kam zu der Entscheidung, dass der Mann keinen Anspruch auf Entschädigung besitzt. Das teilte die Kammer am Montag mit. Jetzt Fußballreise buchen!
Kampka erkannte einen Treffer der Nürnberger nicht an

Kampka erkannte einen Treffer der Nürnberger nicht an

Der Kläger hatte einen entgangenen Wettgewinn in Höhe von 190,97 Euro von der DFL eingefordert. Demnach hätte Schiedsrichter Robert Kampka in der ersten Halbzeit einen Treffer des Nürnbergers Hanno Behrens aufgrund eines vorherigen Fouls zu Unrecht aberkannt. In seinem Tipp hatte der Mann darauf gewettet, dass mindestens ein Tor vor der Pause fällt.

Laut Gerichtsurteil jedoch hat der Kläger keinen Anspruch auf Schadensersatz, da er keinen Vertrag mit der DFL geschlossen hatte. Er habe sich lediglich an dem Tippspiel eines Sponsors beteiligt.

Dazu ergeben sich nach Angaben der Kammer keine deliktischen Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Nur im Falle eines Betruges könne sich dieser Anspruch ergeben. Die Entscheidung des Schiedsrichters sei allerdings nicht vorsätzlich, sondern allenfalls fahrlässig getroffen worden. Jeder Wettteilnehmer müsse das Risiko seines Wettgeschäfts eigenverantwortlich abwägen und bleibe für die Entscheidung verantwortlich, erklärte das Gericht.

Bei Behrens' aberkanntem Treffer hatte der Schiedsrichter zuvor auf Stürmerfoul entschieden. Der Video-Assistent bewertete die Situation anders, war aber nicht berücksichtigt worden, da der Ball noch nicht die Torlinie passiert hatte.

 

SID