Laut einem Bericht des Kurier und der polnischen Medienagentur PAP wurde gegen einen ehemaligen Manager von Weltfußballer Robert Lewandowski - Cezary Kucharski -  Anklage erhoben. Der Berater, der ehemals selbst Profi-Fußballer war, soll dem Toptorjäger des FC Bayern München und der Deutschen Bundesliga sowie seiner Frau mehrfach gedroht haben.

 

Die Staatsanwaltschaft Warschau habe nun Anklage erhoben. Wie die polnische Nachrichtenagentur PAP am Freitag berichtete, wird Cezary Kucharski beschuldigt, dem 33-jährigen polnischen Nationalmannschafts-Kapitän und dessen Frau erpresst zu haben.

Demnach heißt es konkret in der Anklageschrift, dass Robert Lewandowski und seiner Frau von September 2019 bis September 2020 von Kucharski mehrfach gedroht wurde, "Informationen über deren angebliche Steuer-Unregelmäßigkeiten" an die Öffentlichkeit zu bringen, wenn Lewandowski ihm nicht 20 Millionen Euro Schweigegeld zahle.

Robert Lewandowki (r.) und sein ehemaliger Berater Cezary Kucharski im Dezember 2015

Vertrauliche Steuerinformationen an ausländische Journalisten

Nach den von PAP zitierten Angaben der Staatsanwaltschaft, habe Kucharski auch mit einer Strafanzeige gegen Lewandowski und seiner Frau gedroht. Dass ein Strafverfahren gegen den Fußball-Star dessen Image in der Öffentlichkeit schwer beschädigen würde, wurde dabei gewarnt. Im August und September 2020 solle der Ex-Manager laut PAP tatsächlich vertrauliche Steuerinformationen über Lewandowski an einen ausländischen Journalisten weitergegeben haben. Damit habe er seine Verschwiegenheitspflicht verletzt, da er diese Informationen nur aufgrund seiner Arbeit für Lewandowski erhalten konnte.

Konkret soll es dabei um kopierte Details von Werbeverträgen gegangen sein. Zudem soll Kucharski dem Journalisten Kopien der Steuererklärungen von Lewandowski und seiner Frau geschickt haben. Die Polizei habe den Computer des Beschuldigten beschlagnahmt und darauf E-Mails sichergestellt, die das beweisen, erklärte die Staatsanwaltschaft. Damit konnten dem Ex-Manager seine Erpressungsversuche nachgewiesen werden, obwohl der Journalist gegenüber der Justiz unter Berufung auf Quellenschutz die Aussage verweigert hatte.

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