Der zu Saisonbeginn eingeführte Videobeweis darf auch noch eingesetzt werden, wenn der Schiedsrichter auf dem Rasen bereits zur Halbzeit gepfiffen hat. Voraussetzung dafür ist die unmittelbare Kontaktaufnahme des Video-Assistenten zum Unparteiischen, bevor dieser das Spielfeld verlässt und beispielsweise in den Spielertunnel geht. Jetzt Fußballreise buchen!

"Der Halbzeitpfiff ist nicht mit dem Schlusspfiff gleichzusetzen", sagte DFB-Schiedsrichterchef Lutz Michael Fröhlich: "Der Halbzeitpfiff ist eine Form der Spielunterbrechung, nicht der Spielbeendigung, das geht aus dem DFB-Regelwerk hervor."

Deshalb darf der Schiedsrichter eine Spielszene, in der der Video-Assistent einen klaren und eindeutigen Fehler gesehen hat, auch dann noch in der Review-Area am Monitor selbst überprüfen, wenn die Uhr bereits gestoppt wurde. Revidiert er seine vorher gefällte Entscheidung bei einer Elfmeterszene, muss der Strafstoß ausgeführt werden. Ein Nachschuss ist aber nicht mehr möglich. Unmittelbar nach der Ausführung des Elfmeters und dem direkten Ergebnis des Strafstoßes beginnt die eigentliche Halbzeitpause.

 

SID