Zu einem zweiten Geisterspiel wird es kommen, wenn es in einer Bewährungsfrist von zwei Jahren zu erneuten Vorfällen kommen sollte. In zwei weiteren Begegnungen darf Marseille im heimischen Stade Velodrome die Nord- und Südtribüne nicht besetzen. Neben einer Geldstrafe von 100.000 Euro muss "OM" ferner innerhalb von 30 Tagen den im Europa-League-Finale durch die eigenen Fans entstandenen Schaden im Stadion von Olympique Lyon ersetzen.
Marseille, Champions-League-Sieger von 1993, war wegen der Vorfälle im April und im Mai in den Spielen gegen RB Leipzig und zweimal gegen den FC Salzburg sowie im europäischen Finale gegen Atletico Madrid zunächst für eine Saison aus den Europapokal-Wettbewerben ausgeschlossen worden. Diese Strafe wurde später zurückgenommen, aber für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt.
SID