Dies gaben die Rheinhessen am Montag bekannt. Der Bundesligist hat sich mit den acht Fans außergerichtlich auf die Zahlung einer Barsumme sowie die Verrechnung von Arbeitsleistungen geeinigt. Im Gegenzug wird der Verein auf zivilrechtliche Schritte gegen die betroffenen Fans verzichten.
Im konkreten Fall wurden gegen die acht Mainzer Fans strafrechtliche Prozesse wegen der Beteiligung am Abbrennen von Pyrotechnik im Rahmen des Auswärtsspiels der Mainzer beim SV Darmstadt 98 im März 2017 geführt. Der FSV hatte die strafrechtlichen Prozesse abgewartet und war dann mit zivilrechtlichen Ansprüchen an die verurteilten Fans herangetreten.
SID