Dem Strafverfahren in der Sommermärchen-Affäre im Schweizer Bellinzona droht eine nahezu leere Anklagebank. Wie der Verteidiger des Angeklagten Theo Zwanziger am Freitag mitteilte, wird der frühere Präsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) aus gesundheitlichen Gründen nicht am Prozessbeginn vor dem Bundesstrafgericht am Montag teilnehmen können. "Nach einer schwerwiegenden Augenoperation halten seine behandelnden Ärzte seine Reisefähigkeit über immerhin 700 km und seine Verhandlungsfähigkeit für 'ausgeschlossen'", hieß es in der Erklärung des Anwalts. Jetzt Fußballreise buchen!
Theo Zwanziger wird nicht vor Gericht erscheinen

Theo Zwanziger wird nicht vor Gericht erscheinen

Nach SID-Informationen ist bei den weiteren beiden deutschen Angeklagten eine Entscheidung über eine Teilnahme am Prozess noch nicht gefallen. Auch beim ehemaligen DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach sowie dem früheren DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt sollen medizinische Gründe ausschlaggebend sein. Lediglich der Schweizer Angeklagte Urs Linsi wird voraussichtlich am Prozessauftakt am Montag vor Ort sein. "Wenn nichts dazwischenkommt, wird er an der Verhandlung teilnehmen", sagte ein Sprecher des früheren FIFA-Generalsekretärs Linsi Schweizer Medien auf Anfrage.

Schweizer Medienberichten zufolge sollen die Anwälte der vier Angeklagten aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus beantragt haben, das Verfahren zu verschieben oder gar einzustellen. Das Bundesstrafgericht habe jedoch alle Gesuche am Donnerstagnachmittag abgelehnt. Zwanzigers Anwalt teilte dazu mit, "dass das Bundesstrafgericht sehr genau überlegen sollte, ob es verantworten kann, dass in unmittelbarer Nähe der stark mit dem Coronavirus belasteten Region in Norditalien eine solche Veranstaltung über Tage und vielleicht Wochen durchgeführt werden kann". Das Gericht erklärte auf SID-Anfrage, es folge den Anweisungen des Bundesamts für Gesundheit.

Die Schweizer Bundesanwaltschaft (BA) wirft Niersbach, Zwanziger, Schmidt und Linsi vor, über den eigentlichen Zweck einer Zahlung in der Höhe von 6,7 Millionen Euro getäuscht zu haben. Die Beschuldigten haben den Vorwurf stets bestritten. Die BA hatte das Verfahren am 6. November 2015 eröffnet. Bis zum 27. April muss ein erstinstanzliches Urteil vorliegen, um die Verjährung zu vermeiden.

Bereits im vergangenen Sommer hatte die BA das Verfahren gegen den damaligen OK-Boss Franz Beckenbauer, eigentlich die zentrale Figur im Sommermärchen-Skandal, abgetrennt. Grund war der gesundheitliche Zustand Beckenbauers.

 

SID