Das Schweizer Bundesstrafgericht gerät im Kampf gegen die drohende Verjährung beim Sommermärchen-Prozess offenbar hoffnungslos ins Hintertreffen. Das Gericht in Bellinzona teilte am Dienstag mit, dass aufgrund der "außerordentlichen Lage vor dem Hintergrund des Coronavirus" das Verfahren um ungeklärte Millionenzahlungen vor der Fußball-WM 2006 bis mindestens zum 20. April unterbrochen sei. Bis zum 27. April muss allerdings ein erstinstanzliches Urteil vorliegen, ansonsten tritt die Verjährung der Angelegenheit in Kraft.
Verjährung im Sommermärchen-Prozess droht

Verjährung im Sommermärchen-Prozess droht

Der Prozess gegen die früheren DFB-Präsidenten Theo Zwanziger (74) und Wolfgang Niersbach (69) sowie Horst R. Schmidt (78), früherer Schatzmeister und Generalsekretär des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), und Ex-FIFA-Generalsekretär Urs Linsi (Schweiz/70) war von Beginn an äußerst schleppend verlaufen.

Zahlreiche Anträge der Beschuldigten auf eine Verschiebung der Verhandlung aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus sowie ungeklärte Fragen zur Reise- und Verhandlungsfähigkeit der nicht in Bellinzona erschienenen Zwanziger und Schmidt hatten den Prozess verzögert.

Die Schweizer Bundesanwaltschaft (BA) hatte das Verfahren am 6. November 2015 eröffnet. Sie wirft dem Quartett vor, über den eigentlichen Zweck einer Zahlung aus dem Jahr 2005 in Höhe von 6,7 Millionen Euro vom DFB an den Weltverband FIFA getäuscht zu haben. Die Beschuldigten haben den Vorwurf stets bestritten. Der DFB tritt in dem Prozess als Privatkläger auf.

 

SID