Der türkische Fußball-Vizemeister Trabzonspor darf trotz sportlicher Qualifikation in der kommenden Saison nicht am Europapokal teilnehmen. Der Internationale Sportgerichtshof CAS bestätigte am Donnerstag den Ausschluss des Traditionsklubs wegen Verstößen gegen das Financial Fairplay (FFP) in einer der kommenden beiden Europapokal-Spielzeiten.
Der Internationale Sportgerichtshof CAS in Lausanne

Der Internationale Sportgerichtshof CAS in Lausanne

Zu diesem Urteil war das unabhängige Finanzkontrollgremium CFCB der Europäischen Fußball-Union UEFA im Juni gekommen. Trabzonspor hatte am 13. Juni dagegen Berufung beim CAS eingelegt.

Dem Klub von der Schwarzmeerküste wurde zur Last gelegt, sich nicht an eine 2016 getroffene Vereinbarung gehalten zu haben. Diese sah vor, dass Trabzonspor im Geschäftsjahr 2019 zu einem finanziellen Gleichgewicht zurückkehrt.

Trabzonspor hätte als Tabellenzweiter der Süper Lig eigentlich in der Qualifikation um die Teilnahme an der Gruppenphase der Champions League gekämpft.

 

SID