Die FIFA verlängert die Abstellungspflicht
Diese Regelung galt auch schon bei den Länderspielen im Oktober und November. Eine Abstellungspflicht besteht hingegen, wenn die Behörden den Mannschaften eine "spezifische Ausnahmebewilligung" erteilt haben.
Um angesichts der weltweit unterschiedlichen Corona-Lage weiterhin die nötige Flexibilität zu gewährleisten, hat der Ausschuss auch die im letzten Jahr erlassenen vorübergehenden Maßnahmen hinsichtlich der Registrierung von Spielern verlängert. Spieler dürfen folglich bei maximal drei Vereinen registriert werden und sind während derselben Spielzeit für offizielle Begegnungen von maximal drei Vereinen spielberechtigt.
SID