Sportrechtler sieht kaum Handlungsmöglichkeiten für UEFA
Demnach dürfe sich die UEFA nicht einfach mit Sanktionen gegen aufkommende Konkurrenz wehren. In einem ähnlichen Fall habe die Eislauf-Union (ISU) die eigenen Statuten ändern müssen, damit Athleten auch an externen Events teilnehmen können.
Damit hatte die EU-Kommission zwei Sportlern recht gegeben, denen die Teilnahme an einem Privat-Wettbewerb untersagt worden war: "Die UEFA wird das daher auch nicht dürfen. Sie darf die Klubs und Spieler nicht von ihren Wettbewerben verbannen, nur weil sie auch bei der Konkurrenz spielen", betonte Lambertz.
SID