Juristischer Erfolg für FIFA-Präsident Gianni Infantino: Das Schweizer Bundesstrafgericht hat den außerordentlichen Bundesanwalt Stefan Keller im Strafverfahren gegen den Boss des Fußball-Weltverbandes abgesetzt. Infantino hatte Beschwerde wegen Voreingenommenheit Kellers eingereicht, diese hieß das Gericht gemäß einer Mitteilung vom Mittwoch gut. Den Antrag auf "Nichtigkeit der bisher durchgeführten Amtshandlungen" habe das Gericht aber noch nicht geprüft.
Strafverfahren gegen Infantino: Bundesanwalt abgesetzt

Strafverfahren gegen Infantino: Bundesanwalt abgesetzt

Im Zentrum dieses Urteils stehen vier Presse-Mitteilungen und eine Aussage Kellers gegenüber einer juristischen Fachzeitschrift zum Stande der Ermittlungen. Nach Ansicht des Bundesstrafgerichts entstand der Eindruck, dass es Keller dabei "nicht um eine objektive Kommunikation von wichtigen Zwischenschritten im Rahmen des Vorverfahrens gegangen ist, sondern vielmehr um einseitige Berichterstattung".

Keller hatte etwa im Dezember mitgeteilt, dass es "deutliche Anzeichen für ein strafbares Verhalten des FIFA-Präsidenten" gebe. Die FIFA reagierte damals prompt, die Aussage des Bundesanwalts grenze an "Rufmord" hieß es.

Kellers Äußerungen hätten "mit einer sachlichen, neutralen, korrekten und im öffentlichen Interesse stehenden Kommunikation nichts tun", hieß es in dem Beschluss der Beschwerdekammer weiter: "Damit kann nicht mehr ohne Zweifel davon ausgegangen werden, der Gesuchsgegner sei dem Gesuchsteller gegenüber unbefangen."

Infantino steht seit Sommer 2019 im Zentrum von Ermittlungen. Dabei geht es um drei nicht protokollierte Geheimtreffen mit dem mittlerweile zurückgetretenen Schweizer Bundesanwalt Michael Lauber aus den Jahren 2016 und 2017, im Juli 2020 eröffnete Keller ein Verfahren wegen Amtsmissbrauchs und des Verrats von Amtsgeheimnissen sowie der Anstiftung dazu. Keller sah jedoch auch in Infantinos Nutzung eines Privatjets zwischen Surinam und der Schweiz 2017 den Verdacht auf ungetreue Geschäftsführung und weitete seine Untersuchungen aus.

Bereits im März hatte Infantino einen Erfolg in dieser Causa verbucht. Das Bundesstrafgericht hatte festgestellt, dass Keller mit der Ausweitung seiner Untersuchung über seine Zuständigkeit hinaus rechtswidrig gehandelt habe, weshalb Teile der von Keller vorgenommenen Untersuchungshandlungen für nichtig erklärt wurden.

 

SID