Die Europäische Fußball-Union (UEFA) hat offenbar derzeit keine juristische Handhabe gegen das abtrünnige Trio Real Madrid, FC Barcelona und Juventus Turin. Gut zwei Wochen nach der Eröffnung eines Disziplinarverfahrens gegen die drei Schwergewichte des europäischen Klubfußballs "wegen eines möglichen Verstoßes gegen den Rechtsrahmen der UEFA im Zusammenhang mit dem sogenannten Super-League-Projekt" hat die Berufungskammer des Verbandes am Mittwoch ohne Angabe von Gründen "beschlossen, das Verfahren bis auf Weiteres auszusetzen".
Die UEFA setzt das Verfahren gegen Super-League-Trio aus

Die UEFA setzt das Verfahren gegen Super-League-Trio aus

Die UEFA hatte am 25. Mai ein Disziplinarverfahren eröffnet und dabei den drei Vereinen mit empfindlichen Sanktionen gedroht, während die anderen neun Gründungsmitglieder der nach wenigen Tagen gescheiterten Super League gegen leichtere Zahlungen einer Strafverfolgung durch die UEFA entgingen.

Diese Klubs erklärten sich bereit, eine Saison lang auf fünf Prozent ihrer Einnahmen aus UEFA-Wettbewerben zu verzichten und zusammen 15 Millionen Euro für die Förderung des Jugend- und Breitenfußballs zu spenden. Auch verpflichteten sich unter anderem zur Zahlung von 100 Millionen Euro, sollten sie in Zukunft versuchen, an einem nicht genehmigten Wettbewerb teilzunehmen.

Die sechs rebellischen englischen Klubs, darunter Champions-League-Sieger FC Chelsea, Meister Manchester City und der FC Liverpool, einigten sich am Mittwoch zusätzlich mit der Premier League auf einen finanziellen Ausgleich in Höhe von insgesamt 25 Millionen Euro.

Real, Barcelona und Juventus waren indessen zum Gegenangriff übergegangen und erhoben ihrerseits Vorwürfe gegen die UEFA. Man selbst habe lediglich "zum Wohle des Fußballs" gehandelt und die Verpflichtung verspürt durchzuhalten, hieß es.

Ein Madrider Gericht hatte der UEFA bereits Ende April untersagt, gegen das potenzielle Konkurrenzprojekt zur Champions League vorzugehen. Das spanische Gericht hat die Angelegenheit mittlerweile an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verwiesen, um zu klären, ob die UEFA das EU-Monopolrecht einhält, indem sie sich der Schaffung eines konkurrierenden Wettbewerbs zu ihrem Flaggschiff-Event widersetzt.

 

SID