Sportrechtler Martin Nolte hat den Profivereinen für Klagen gegen die Zulassungsbeschränkungen von Zuschauern nur begrenzte Hoffnung gemacht. "Die Erfolgsaussichten gerichtlicher Verfahren sind schwer einzuschätzen. Es kommt auf die jeweilige Corona-Schutzverordnung an. Präjudizien gibt es in Deutschland jedenfalls nicht", sagte der Professor der Deutschen Sporthochschule Köln dem SID: "Es sind viele Maßnahmen gegen Corona angefochten worden. Die Verfahren hatten teilweise Erfolg."
Zuschauer-Klage laut Nolte schwer einschätzen (Foto: SID)

Zuschauer-Klage laut Nolte schwer einschätzen (Foto: SID)

Eine generelle Prognose zu den Erfolgsaussichten bei Zuschauern im Profisport falle aber "schwer". Darüber hinaus könnten die Urteile auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen, führte er aus. Borussia Dortmunds Geschäftsführer Hans Joachim Watzke hatte unmittelbar nach der Verlängerung der bisherigen Regelung am Montag die Prüfung juristischer Schritte angedeutet. Köln-Geschäftsführer Alexander Wehrle und Leipzigs Oliver Mintzlaff kündigten Selbiges an.

Die Erfolgsaussichten loten die Vereine nun über ein einstweiliges Rechtsschutzverordungsverfahren aus. Dort werde allerdings "noch nicht über die Gültigkeit der Verordnung entschieden", erklärte Nolte. Es gehe vielmehr um die Überprüfung, "ob die Gründe für den Erlass einer einstweiligen Anordnung so schwer wiegen, dass sie unabweisbar ist."

Dabei könne es deutlich vor der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz eine Entscheidung geben. "Der einstweilige Rechtsschutz ist eine Eilsache. Dann werden sich die Gerichte in der Kürze der Zeit mit der Sache befassen. Ich glaube schon, dass das vor dem 9. Februar der Fall wäre", sagte Nolte.

 

SID