

Für die Wildschweine an der Loire gibt es nun Regeln
Foto: AFP/SID/STAN HONDADas Verbot schmückte sie entsprechend aus, denn Artikel eins besagt: "Wildschweinen ist es verboten, den Fußballplatz zu betreten, wenn sie keine Stollenschuhe tragen." In Artikel zwei heißt es: "Wildschweine dürfen kein Fußballspiel austragen, wenn sie nicht vorher beim Bürgermeisteramt ein Zeitfenster beantragt haben."
Im letzten Frühjahr hatten Wildschweinrotten 3000 Quadratmeter Spielfläche verwüstet. Die Reparatur kostete 50.000 Euro, die gleiche Summe wurde außerdem für die Umzäunung des Geländes fällig.
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