Der DFB darf weiterhin Geldstrafen gegen Vereine verhängen (Foto: SID)
Wegen drei Pyrotechnik-Vorfällen war Jena im Jahr 2018 vom DFB-Sportgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von rund 25.000 Euro verurteilt worden, der damalige Drittligist wehrte sich aber dagegen. Die Klage vor dem Schiedsgericht blieb ohne Erfolg. In der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist vorgesehen, dass die Vereine im Stadionbereich "vor, während und nach dem Spiel für Zwischenfälle jeglicher Art" haften.
SID