Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) darf gegen Vereine weiterhin wegen des Fehlverhaltens ihrer Fans Geldstrafen verhängen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag und wies damit eine Beschwerde des Regionalligisten Carl Zeiss Jena zurück. Das bisherige Vorgehen des DFB verstoße nicht gegen die öffentliche Ordnung, hieß es. Geldstrafen seien "als präventive Maßnahme" einzuordnen.
Der DFB darf weiterhin Geldstrafen gegen Vereine verhängen (Foto: SID)

Der DFB darf weiterhin Geldstrafen gegen Vereine verhängen (Foto: SID)

Wegen drei Pyrotechnik-Vorfällen war Jena im Jahr 2018 vom DFB-Sportgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von rund 25.000 Euro verurteilt worden, der damalige Drittligist wehrte sich aber dagegen. Die Klage vor dem Schiedsgericht blieb ohne Erfolg. In der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist vorgesehen, dass die Vereine im Stadionbereich "vor, während und nach dem Spiel für Zwischenfälle jeglicher Art" haften.

 

SID