Kärntner Liga

Kraig gegen Köttmannsdorf mit 0:3 strafbeglaubigt!

In der gestrigen Sitzung der Strafa wurde die Partie Kraig vs. Köttmannsdorf mit 3:0 für die Gäste gewertet. Der Ausschuss sah in der zu späten Spielansetzung die Schuld bei den Heimischen gegeben, die wiederum bereits einen Protest ankündigen. Das Spiel selbst wurde in der 80. Minute beim Stand von 2:1 für Köttmannsdorf (die aber auch mit zwei Mann in Unterzahl waren) abgebrochen.


Der Strafausschuss bezieht sich als Rechtsgrundlage auf den § 107 (1) der ÖFB-Rechtspfelgeordnung, hier wortwörtlich zitiert:

§ 107 Spielabbruch
(1) Wird ein Spiel auf Grund des Verschuldens eines Vereines abgebrochen, wird dieses mit 0:3 strafverifiziert.

Das Urteil im Wortlaut:

Das Meisterschaftsspiel Kraig – Köttmannsdorf KM wurde aus Verschulden des Vereins Kraig (zu späte Festlegung des Spielbeginns) in der 80. Minute abgebrochen, da aufgrund der Dunkelheit keine Weiterführung des Spiels möglich war. Daher wurde das Spiel mit 3:0 für Köttmannsdorf strafbeglaubigt.


Kraig-Trainer Stefan Weitensfelder kündigt bereits einen Protest an: "Wir wurden nie gehört, oder zu einer Stellungnahme aufgefordert." Für Kraig geht es um viel, weil abgesehen vom Sportlichen wird eine Strafverifizierung mit einem "Sternderl" in der Tabelle versehen, also bei Punktegleichheit droht die Rückreihung.

2017 hatte ein ähnlich gelagerter Protest Erfolg. Sowohl Gurnitz vs. Donau, St. Peter/W. vs. Haimburg & Weißenstein vs.  Himmelberg wurden nach einer Strafverifzierung in der 1. Instanz doch noch neu ausgetragen. 

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