Nach den ersten Corona-Fällen in Kärntens Amateurfußballbereich setzt der Kärntner Fußballverband ein weiteres Zeichen und erlässt folgende Sonderregelungen, die aufgrund mehrerer positiver Testungen im Fußballbereich nötig wurden. Die gesamte Kärntner Fußballgemeinde wird aufgefordert, sich an die geltenden Vorgaben zu halten und Abstand- bzw. Hygieneregeln zu befolgen.
Die angeführten Regelungen können sowohl vom Heimverein als auch vom Gastverein in Anspruch genommen werden. Sofern ein Verein trotz Vorliegen von Covid-19 Fällen gemäß Punkt 1. oder 2. trotzdem zum Spiel antritt, hat der gegnerische Verein nicht das Recht, zum Spiel nicht anzutreten.
1. Bestätigte COVID-19 Fälle oder behördlich angeordnete Quarantäne
Ab vier COVID-19 bedingten Ausfällen (behördliche Quarantäne oder positiv aufCovid-19 getestet) von Spielern des Kaders der Kampfmannschaft kann ein Spiel ohne Zustimmung des Gegners abgesagt werden. Die Absage ist beim KFV (
2. Verdachtsfall (ohne medizinischen oder behördlichen Bescheid)
Im Verdachtsfall (behördliche COVID-19-Testanordnung für zumindest einen Spielerdes Kaders der Kampfmannschaft, bei dem das Testergebnis am Spieltag noch nicht vorliegt oder höchstwahrscheinlich vorliegen wird) kann das Spiel ohne Zustimmung des Gegners abgesagt werden. Der Gegner, der/die für das Spiel besetzteSchiedsrichter/in und der KFV (
3. Quarantäne einer ganzen Mannschaft (11 Spieler)
Wurde eine ganze Mannschaft (11 Spieler oder mehr) unter Quarantäne gestellt,muss das Ende der Quarantäne zumindest 4 Tage vor dem Spieltag (z.B. Spieltag =Samstag; Quarantäne-Ende = Dienstag) liegen. Ist der Zeitraum kürzer, kann das Spiel ohne Zustimmung des Gegners abgesagt werden. Die Absage ist beim KFV(
4. Ersatztermine
Abgesagte Spiele sind im Einvernehmen beider Vereine ehestmöglich nachzutragen, spätestens jedoch am nächstmöglichen Ersatztermin.
5. Sonderfälle
Dem Vorsitzenden des Referats für Kampfmannschaften obliegt es unter Wahrung seiner Aufgaben nicht geregelte Fälle zu regeln.
1. Bestätigte COVID-19 Fälle oder behördlich angeordnete Quarantäne
Ab zwei (bis U12) bzw. vier (ab U13 aufwärts) COVID-19 bedingten Ausfällen(behördliche Quarantäne oder positiv auf Covid-19 getestet) von Spielern des Kadersder jeweiligen Mannschaft kann ein Spiel ohne Zustimmung des Gegners abgesagtwerden. Die Absage ist beim KFV (
2. Verdachtsfall (ohne medizinischen oder behördlichen Bescheid)
Im Verdachtsfall (behördliche COVID-19-Testanordnung für zumindest einen Spielerdes Kaders der jeweiligen Mannschaft, bei dem das Testergebnis am Spieltag nochnicht vorliegt oder höchstwahrscheinlich nicht vorliegen wird) kann das Spiel ohneZustimmung des Gegners abgesagt werden. Der Gegner, der/die für das Spiel besetzteSchiedsrichter/in und der KFV (
3. Quarantäne einer ganzen Mannschaft (11 Spieler)
Wurde eine ganze Mannschaft (5 Spieler bis U8; 7 Spieler bis U10; 9 Spieler bis U12und 11 Spieler ab U13 Großfeld) unter Quarantäne gestellt, muss das Ende derQuarantäne zumindest zwei Tage vor dem Spieltag (z.B. Spieltag = Samstag;Quarantäne-Ende = Donnerstag) liegen. Ist der Zeitraum kürzer, kann das Spiel ohneZustimmung des Gegners abgesagt werden. Die Absage ist beim KFV(
4. Ersatztermine
Abgesagte Spiele sind im Einvernehmen beider Vereine ehestmöglich nachzutragen, spätestens jedoch am nächstmöglichen Ersatztermin.
5. Sonderfälle
Dem Vorsitzenden des Referats für Nachwuchsfußball obliegt es unter Wahrung seiner Aufgaben nicht geregelte Fälle zu regeln.
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