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Dringender Appell des Kärntner Fußballverbandes!

Nach den ersten Corona-Fällen in Kärntens Amateurfußballbereich setzt der Kärntner Fußballverband ein weiteres Zeichen und erlässt folgende Sonderregelungen, die aufgrund mehrerer positiver Testungen im Fußballbereich nötig wurden. Die gesamte Kärntner Fußballgemeinde wird aufgefordert, sich an die geltenden Vorgaben zu halten und Abstand- bzw. Hygieneregeln zu befolgen. 

„COVID-19“ Sonderregelungen für die Saison 2020/21 gültig von der Kärntnerliga bis zur 2.Klasse

Die angeführten Regelungen können sowohl vom Heimverein als auch vom Gastverein in Anspruch genommen werden. Sofern ein Verein trotz Vorliegen von Covid-19 Fällen gemäß Punkt 1. oder 2. trotzdem zum Spiel antritt, hat der gegnerische Verein nicht das Recht, zum Spiel nicht anzutreten.

1. Bestätigte COVID-19 Fälle oder behördlich angeordnete Quarantäne
Ab vier COVID-19 bedingten Ausfällen (behördliche Quarantäne oder positiv aufCovid-19 getestet) von Spielern des Kaders der Kampfmannschaft kann ein Spiel ohne Zustimmung des Gegners abgesagt werden. Die Absage ist beim KFV (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) unter Vorlage der medizinischen oder behördlichenBescheide zu beantragen.

2. Verdachtsfall (ohne medizinischen oder behördlichen Bescheid)
Im Verdachtsfall (behördliche COVID-19-Testanordnung für zumindest einen Spielerdes Kaders der Kampfmannschaft, bei dem das Testergebnis am Spieltag noch nicht vorliegt oder höchstwahrscheinlich vorliegen wird) kann das Spiel ohne Zustimmung des Gegners abgesagt werden. Der Gegner, der/die für das Spiel besetzteSchiedsrichter/in und der KFV (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) sind von der Absage schriftlich in Kenntnis zu setzen. Dem KFV ist nachträglich das Testergebnis bzw.der Nachweis, dass ein COVID-19-Test im relevanten Zeitraum stattgefunden hat, vorzulegen. Kann ein derartiger Nachweis nicht erbracht werden, wird das Spiel als „Nichtantreten“ jener Mannschaft gewertet, die den „Verdachtsfall“ in ihren Reihen angab.

3. Quarantäne einer ganzen Mannschaft (11 Spieler)
Wurde eine ganze Mannschaft (11 Spieler oder mehr) unter Quarantäne gestellt,muss das Ende der Quarantäne zumindest 4 Tage vor dem Spieltag (z.B. Spieltag =Samstag; Quarantäne-Ende = Dienstag) liegen. Ist der Zeitraum kürzer, kann das Spiel ohne Zustimmung des Gegners abgesagt werden. Die Absage ist beim KFV(Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) unter Vorlage der behördlichen Bescheide zubeantragen.Sollte aus den angeführten Gründen ein Kampfmannschaftsspiel abgesagt werden,kann auch automatisch das Spiel der Challengemannschaft abgesagt werden.

4. Ersatztermine
Abgesagte Spiele sind im Einvernehmen beider Vereine ehestmöglich nachzutragen, spätestens jedoch am nächstmöglichen Ersatztermin.

5. Sonderfälle
Dem Vorsitzenden des Referats für Kampfmannschaften obliegt es unter Wahrung seiner Aufgaben nicht geregelte Fälle zu regeln.


„COVID-19“ Sonderregelungen für die Saison 2020/21 gültig für den Nachwuchs

1. Bestätigte COVID-19 Fälle oder behördlich angeordnete Quarantäne

Ab zwei (bis U12) bzw. vier (ab U13 aufwärts) COVID-19 bedingten Ausfällen(behördliche Quarantäne oder positiv auf Covid-19 getestet) von Spielern des Kadersder jeweiligen Mannschaft kann ein Spiel ohne Zustimmung des Gegners abgesagtwerden. Die Absage ist beim KFV (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) unter Vorlage dermedizinischen oder behördlichen Bescheide zu beantragen.

2. Verdachtsfall (ohne medizinischen oder behördlichen Bescheid)
Im Verdachtsfall (behördliche COVID-19-Testanordnung für zumindest einen Spielerdes Kaders der jeweiligen Mannschaft, bei dem das Testergebnis am Spieltag nochnicht vorliegt oder höchstwahrscheinlich nicht vorliegen wird) kann das Spiel ohneZustimmung des Gegners abgesagt werden. Der Gegner, der/die für das Spiel besetzteSchiedsrichter/in und der KFV (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) sind von der Absageschriftlich in Kenntnis zu setzen. Dem KFV ist nachträglich das Testergebnis bzw. derNachweis, dass ein COVID-19-Test im relevanten Zeitraum stattgefunden hat,vorzulegen. Kann ein derartiger Nachweis nicht erbracht werden, wird das Spiel als„Nichtantreten“ jener Mannschaft gewertet, die den „Verdachtsfall“ in ihren Reihen angab.

3. Quarantäne einer ganzen Mannschaft (11 Spieler)
Wurde eine ganze Mannschaft (5 Spieler bis U8; 7 Spieler bis U10; 9 Spieler bis U12und 11 Spieler ab U13 Großfeld) unter Quarantäne gestellt, muss das Ende derQuarantäne zumindest zwei Tage vor dem Spieltag (z.B. Spieltag = Samstag;Quarantäne-Ende = Donnerstag) liegen. Ist der Zeitraum kürzer, kann das Spiel ohneZustimmung des Gegners abgesagt werden. Die Absage ist beim KFV(Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) unter Vorlage der behördlichen Bescheide zu beantragen.

4. Ersatztermine
Abgesagte Spiele sind im Einvernehmen beider Vereine ehestmöglich nachzutragen, spätestens jedoch am nächstmöglichen Ersatztermin.
5. Sonderfälle

Dem Vorsitzenden des Referats für Nachwuchsfußball obliegt es unter Wahrung seiner Aufgaben nicht geregelte Fälle zu regeln.

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