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Vom Fußballplatz in den Gerichtssaal – gut geschützt mit der Privathaftpflicht

Teamsport verbindet - und nicht selten ist der Sportverein für viele junge Menschen die zweite Familie und die größte Leidenschaft. Die Tatsache, dass es in der Hitze des Gefechtes durchaus auch zu Verletzungen kommen kann, ist nichts Neues. In manchen Fällen kann das geliebte Hobby jedoch existenzbedrohend werden, wie ein Fall, der kürzlich in den Medien kursierte, veranschaulicht.

 

Vom Fußballplatz in den Gerichtssaal – gut geschützt mit der Privathaftpflicht

Bei einem Fußballspiel im April 2017 hatte der damals 13-jährige Torwart eines Salzburger Vereins einem gegnerischen Spieler das Schien- und Wadenbein gebrochen und wurde nun zu einer Schadenersatzzahlung in der Höhe von 11.000 Euro verurteilt. Obwohl dieses Urteil nur unter besonderen Umständen möglich war, so zeigt es doch klar wohin der Trend geht: ein Missgeschick kann immer passieren und leider kann man dafür ebenso schnell rechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Glücklicherweise hatten die Eltern des Nachwuchsfußballers vorgesorgt und eine Haftpflichtversicherung für ihn abgeschlossen, die die entstandenen Kosten übernahm. Eine solche Haftpflichtversicherung ist häufig bereits in der Haushaltsversicherung inkludiert, ansonsten sollte sie unbedingt separat abgeschlossen werden. Insbesondere bei älteren Kindern wie Lehrlingen mit eigenem Einkommen und Studenten, aber auch bei einer Haushaltsversicherung in einer WG sollte unbedingt sichergestellt werden, dass die entsprechenden Personen eingeschlossen werden. Immerhin deckt die Haftpflichtversicherung viel mehr ab als nur das Risiko der Sportverletzungen: Sie kommt generell für Personenschäden und Sachschäden am Eigentum Dritter auf, die vom Versicherten verursacht wurden. Außerdem prüft sie, wie jede Versicherung, ob die Schadenersatzforderung überhaupt angemessen ist und kümmert sich im Falle einer unangebrachten Forderung darum, diese abzuwehren.

Sollten Sie sich selbst einmal in der Lage befinden, dass Ihnen eine Schadenersatzforderung zugesprochen wird, so wollen Sie natürlich auch darauf vertrauen können, dass Ihr Schaden durch den Schädiger bezahlt wird. Aber was, wenn dieser nicht zahlt oder nicht zahlen kann? Vor diesem Fall können Sie sich mit Hilfe der Exzedentenhaftpflichtversicherung schützen. Diese springt genau dann ein, wenn Sie berechtigten Anspruch auf Entschädigung haben, die andere Partei diese jedoch nicht zahlen kann. Außerdem springt sie auch noch in anderen Fällen ein, in denen die gewöhnliche Haftpflicht nicht einspringt: so besteht zum Beispiel Deckung aus Personenschäden unter mitversicherten Personen wie etwa zwischen Eltern und deren Kindern oder Partnern untereinander, Deckung Schäden aus Gefälligkeitshandlungen, Verlust von geliehenen Gegenständen und Schäden, welche während ehrenamtlicher Tätigkeiten verursacht werden. Die Exzedentenhaftpflichtversicherung ist als Zusatzabsicherung zu einer bestehenden Privathaftpflichtversicherung möglich und bietet eine optimale Ergänzung zu dieser.

Profi-Tipp: Besonderes Augenmerk sollte man bei der Haftpflichtversicherung auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme legen. Gerade wenn es zu Personenschäden kommt, kann die Schadensumme schnell in die Millionenhöhe ansteigen. Es empfiehlt sich eine Versicherungssumme von mindestens einer Million, Verträge mit 5 bis 15 Millionen Euro Versicherungssumme stellen jedoch keine Seltenheit dar.

Weitere Infos auf: https://www.efm.at/ligaportal/