Spielabbruch und Neuaustragung – sportlich faire Regelung oder juristischer Justamentstandpunkt des Verbandes?

 

altaltAb und zu gibt es in Tirol Gewitter – derart heftig, dass ein Spiel aus Sicherheitsgründen für Aktive und Zuschauer abgebrochen werden muss. Da der Wettergott natürlich keine Rücksicht nimmt wie lange ein Spiel schon läuft oder wie es in der Partie steht, sorgen Entscheidungen des Verbandes immer mehr für massiven Unmut unter Trainern, Funktionären und Kickern. Ligaportal.at hat sich so einen Fall einmal angesehen und spinnt den juristischen Standpunkt weiter.


5:2 nach 76 Minuten – keine Punkte, Neuaustragung

Das Derby zwischen dem SV Westendorf und dem SC Kirchberg wird am 17.9.2013 neu ausgetragen. Die Vorgeschichte ist bekannt, der Trainer von Kirchberg präzisiert die Ausgangslage.

Mag. Robert Popovits, SC Kirchberg: „Leider ist ein Faktum, wie nämlich der Verband die Vereine behandelt, in der Medienberichterstattung untergegangen. So kann es wirklich nicht weitergehen. Unser Derby in Westendorf wurde ja nach 76 Minuten beim Stand von 5:2 für uns abgebrochen. Der Abbruch an sich war wegen eines heftigen Gewitters absolut gerechtfertigt. Jeder der ein wenig Ahnung vom Fußball hat würde bei einem Stand von 5:2 fünfzehn Minuten vor Schluss das Spiel als entschieden betrachten. Der Verband fährt aber in einer derartigen Situation schonungslos über die Vereine drüber. Es ist zwar nett, dass man 5:2 geführt hat aber das Spiel muss trotzdem von der ersten Sekunde an wiederholt werden. Meiner Meinung nach ist das ein Riesenskandal für den Unterhausfußball. Wenn sich an dieser Einstellung des Verbandes nichts ändert überlegen wir uns ob es noch einen Sinn hat weiterzumachen. Das gilt für Funktionäre und Trainer. Die Spieler rackern, kämpfen und führen 5:2 und dann muss man den Spielern sagen: super, aber ihr müsst das ganze nochmal von vorne spielen. Egal mit wem man spricht – Trainern oder Funktionäre – diese Vorgehensweise trifft auf einhellige Ablehnung.“


Abbruch bei 7:0 in der 89. Minute – Neuaustragung?

Wenn man den juristischen Gedanken weiterspinnt (im wahrsten Sinne des Wortes), würde auch ein 7:0 in der letzten Spielminute der führenden Mannschaft nicht drei Punkte bringen.

Mag. Robert Popovits: „Die Frage ist ob es noch um Sport geht oder ob nur mehr Juristen entscheiden wie Spiele zu werten sind. Für jeden Trainer, jeden Kicker und jeden Fan ist klar: Ein Fußballspiel dauert 90 Minuten, nicht 76, aber auch nicht 165 Minuten. Ist ja überhaupt keine Frage – auch Westendorf war einverstanden die restlichen vierzehn Minuten fertigzuspielen. Dann gibt es eine sportliche Entscheidung. So etwas geht aber in Tirol nicht. In Niederösterreich ist es in den Spielbestimmungen sogar klar geregelt, dass eine derartige Vorgangsweise möglich ist. Auch in den Spielbestimmungen des ÖFB ist diese Regelung bei höherer Gewalt vorgesehen“.


§ 30 Spielabbruch 

(1) Wird ein Spiel vom Schiedsrichter abgebrochen, hat er im Spielbericht die Gründe hiefür 
anzuführen. 
(2) Wird ein Spiel ohne Verschulden der beiden Vereine abgebrochen, so entscheidet über die 
Notwendigkeit der Neuaustragung das entsprechend den Regelungen des betreffenden 
Verbandes zuständige Gremium. Hierbei ist zu prüfen, ob in der noch restlichen Spielzeit eine 
entscheidende Änderung hätte herbeigeführt werden können. Ein Spiel ist neu auszutragen, 
wenn nur eine Halbzeit gespielt wurde. Ein Nachholen der restlichen Spielzeit ist grundsätzlich 
verboten. Unter bestimmten, von den Verbänden festzulegenden Voraussetzungen, können diese 
jedoch bei Spielabbrüchen nach höherer Gewalt ein Nachholen der restlichen Spielzeit anordnen.
(3) Beim Wiederholungsspiel bleibt die Platzwahl gewahrt. Der Termin wird vom Verband bestimmt. 
Wenn in den Verbänden keine andere Regelung besteht, sind die Nettoeinnahmen zu gleichen 
Teilen zu teilen.


Das Resumee ist eigentlich recht einfach zu ziehen: Der Sport bleibt auf der Strecke, Justamentstandpunkte haben in diesem Bereich nichts verloren.

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